Bad Honnef. In Hecken, Sträuchern, Bäumen finden Vögel und andere Tiere Nahrung und Verstecke. Wer einen Garten hat, kann sie schützen.

Im Frühling und Sommer nisten viele Vögel in Sträuchern und Bäumen. Dort finden die Tiere Rückzugsorte und Nahrung. Um die brütenden Tiere nicht zu stören, darf man bis Ende September bestimmte Gartenarbeiten nicht erledigen.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen etwa keine Bäume gefällt und Sträucher entfernt oder radikal gekürzt werden. Darauf weist der Bundesverband Garten- und Landschaftsbau (BGL) hin.

Wer in seinem Garten solche größeren Veränderungen plant, muss sich damit bis Oktober gedulden. Es gibt aber für Hecken und Gehölze im eigenen Garten Ausnahmen - so sind schonende Formschnitte sowie Pflegeschnitte an Obstgehölzen beispielsweise erlaubt.

Das Roden, Zerstören und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in Siedlungen und in der freien Landschaft ist hingegen verboten. Wenn man gegen das Verbot verstößt, kann ein Bußgeld die Folge sein.