In Rom waren die Juristen der Kurie fieberhaft damit beschäftigt, den Ketzerprozess gegen den unbotmäßigen Mönch voranzutreiben. Im Oktober 1520 wurde Luther die päpstliche Bannandrohungsbulle „Exsurge Domini“ zugestellt, die er am 10. Dezember öffentlich verbrannte. Kaiser und Papst hatten diese Provokation sehr wohl verstanden und entsprechend reagiert. Luther wurde nun von Kaiser Karl V. zum Reichstag nach Worms zitiert, wo er seine Lehren öffentlich widerrufen sollte. Er traf am 16. April 1521 in der Stadt ein und wurde triumphal empfangen. Seine Situation war jedoch extrem gefährlich, zumal er den geforderten Widerruf verweigerte, weil er sich außerstande sah, „etwas gegen das Gewissen zu tun“. Am Ende seiner Verteidigungsrede sagte er: „Wenn ich nicht mit Zeugnissen der Schrift oder mit offenbaren Vernunftsgründen besiegt werde, so bleibt mein Gewissen gefangen in Gott.“ Den berühmten Satz, „Hier stehe ich, ich kann nicht anders! Gott helfe mir, Amen!“, hat er zwar nicht gesagt, er entsprach aber durchaus seiner Haltung. Karl V. konnte jedoch auch nicht anders und ließ das „Wormser Edikt“ verkünden, wonach der Reformator nun vogelfrei war. Heute ist Luther in der Stadt unübersehbar präsent, denn hier befindet sich Deutschlands bekanntestes Reformationsdenkmal, das der Dresdner Bildhauer Ernst Rietschel Ende des 19.Jahrhunderts geschaffen hat. In der Mitte der quadratischen Denkmalsanlage steht auf einem Podest die drei Meter hohe Figur des Reformators, umgeben von Girolamo Savonarola, Jan Hus, John Wyclif und Petrus Waldes. Zu sehen sind auch weitere Persönlichkeiten wie Melanchthon und Reuchlin.

Lutherdenkmal, Lutherplatz/Lutherring, 67547 Worms, www.worms.de