Die Bestattungsbranche in Deutschland ist eine der lukrativsten und gleichzeitig eine der am wenigsten beachteten Wirtschaftszweige. Laut Statistischen Bundesamt in Wiesbaden sterben jährlich etwa 850 000 Menschen in der Republik - unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein gewaltiger Markt. Bestatter und Verwaltungen partizipieren gleichermaßen und setzten im Jahr 2009 laut Verband der Friedhofsverwalter beispielsweise etwa 7,4 Milliarden Euro um. Garantierte Rendite dank Friedhofszwang, denn im Deutschen Bestattungsrecht ist das Beerdigungsprozedere per Gesetz vorgeschrieben - eine Vorschrift aus dem vorigen Jahrhundert.

Grundlage in Schleswig-Holstein ist das Feuerbestattungsgesetz von 1934, die Verordnung zur Durchführung des Feuerbestattungsgesetzes von 1938 sowie der Verordnung über das Leichenwesen von 1995. Alle rechtlichen Grundlagen wurden 2005 zu einem neuen Bestattungsgesetz zusammengefasst. Von Paragraf 3 "Leichenschaupflicht" bis Paragraf 25 "Ruhezeit" ist die Zeit nach dem Tod penibel geregelt. 465 299 Menschen wurden 2009 klassisch beerdigt, etwa 55 Prozent aller Bestattungen. 45 Prozent der Toten werden eingeäschert. Seebestattungen sind die Ausnahme. 2009 gab es etwa 40 000 Friedhöfe mit insgesamt 35 672 Hektar.