Nur in Zuchtbücher eingetragene Pferde und Ponys sowie im Turniersport eingesetzte Pferde müssen nach den Vorschriften der Zuchtverbände beziehungsweise der Deutschen Reiterlichen Vereinigung aktiv gekennzeichnet werden. Es gibt für Turnierpferde zwei Möglichkeiten der aktiven Kennzeichnung. Sie können durch einen Schenkelbrand (Nummernbrand) oder durch einen zu injizierenden Transponder aktiv gekennzeichnet werden.

Der außen am Pferd sichtbare Schenkelbrand weist für jeden erkennbar darauf hin, dass dieses Pferd registriert ist. Trägt ein Pferd einen Transponder, muss die für das Pferd verantwortliche Person - vorerst nur beim Turnierstart - ein Lesegerät mitführen, damit der Transponder von einem Offiziellen bei Bedarf abgelesen werden kann. Für das Beantragen eines sogenannten Equidenpasses bei der FN ist das vom Tierarzt ausgefüllte Abzeichendiagramm sowie der Antrag der FN zur Ausstellung eines Equidenpasses notwendig. Beides ist beim Tierarzt erhältlich. Weiterhin ist die Geburtsurkunde des Pferdes oder, falls nicht vorhanden, der Kaufvertrag dem Antrag beizulegen. Ist das Pferd nicht von einem Zuchtverband mittels Brandzeichen identifiziert, muss es mittels Transponders (Chip) klar zu identifizieren sein.