Heutzutage gibt es dank Internet auch die Möglichkeit, sich durch Bewertungsportale über Hotels zu informieren, in denen Urlauber ihre Erfahrungen in ihren Beiträgen weitergeben. Doch wie zuverlässig sind diese Portale? Und wie unterscheiden sie sich von den Hotelkritiken, die in Buchungsportalen angegeben werden?

Fast 31 Millionen Deutsche nutzen das Internet laut Stiftung Warentest für ihre Urlaubsplanung. Auffällig sei, dass die Meinungen auf den Bewertungsseiten weit auseinander liegen. Grund seien die individuellen Ansprüche und Erwartungen. "Deshalb ist es wichtig, dass man neben einer Bewertung auch einen erläuternden Text schreiben kann", sagt Falk Murko von Stiftung Warentest. In einem Test fand die Verbraucherschutzorganisation jedoch heraus, dass viele Portale anfällig für Falschbewertungen sind. Nur bei hotelkritiken.de funktioniert der Filter "gut". "Oft sind es auch die Nutzer, die einen Schwindel bei Bewertungen aufdecken", sagt Murko. Bei Bewertungen im Internet ist zu beachten:

Es sollten immer mehrere Portale besucht werden. Auch die Aktualität der Beiträge und die Anzahl lassen auf Glaubwürdigkeit schließen. Sowohl positive als auch negative Bewertungen sollten gelesen werden.

Fotos sind wesentlich aussagekräftiger als lange Texte. In einigen Portalen können Nutzer sogar kurze Videos einstellen.

Hotels sollten nur selbst bewertet werden, wenn auch persönlich dort übernachtet wurde. Die Urteile, sowohl positiv als auch negativ, sollten begründet werden.

Doch was ist, wenn sich das Hotel trotz guter Bewertungen als negativ entpuppt? "Wenn Gäste etwas zu bemängeln haben, dann sollte die Kritik sofort beim Hotel angemeldet werden, denn nur so kann ein Anspruch auf Minderung des Preises geltend gemacht werden", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale in Hamburg. "Wenn die Kunden erst einen Monat nach der Heimkehr Forderungen stellen, dann gibt es kaum eine Möglichkeit, Geld zurückzubekommen." Falls es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommt, hätten die Kläger nur mit Fotos, Zeugen oder Beweisen bezüglich der Mängel eine Chance, recht zu bekommen. Eine gute Orientierung sei die so genannte Frankfurter Tabelle, die eine Art Richtschnur zum Thema Reisepreisminderung darstellt. "Oft werden Kunden Gutscheine angeboten, wenn es zu Problemen kommt", sagt Rehberg. "Die braucht der Reisende nicht anzunehmen. Er hat ein Recht darauf, das Geld ausbezahlt zu bekommen."

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