Es gibt heutzutage zahlreiche unterschiedliche Psychotherapieverfahren. Doch von den gesetzlichen Krankenkassen werden nur die Kosten für drei Psychotherapieverfahren übernommen: die Psychoanalyse , die tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie . Voraussetzung dafür ist, dass der psychologische oder ärztliche Psychotherapeut eine Approbation hat und bei den Krankenkassen als Psychotherapeut zugelassen ist und dass der Patient an einer behandlungsbedürftigen Störung leidet, zum Beispiel einer Depression. Die Therapie muss der Therapeut bei der Kasse beantragen.