Für viele Menschen werden alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren immer wichtiger. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten für Heilpraktiker in der Regel laut vereinbartem Tarif und ihren vertraglichen Bestimmungen. Erstattet werden maximal die Beträge, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker(GebueH) aufgeführt sind. Jedes Versicherungsunternehmen hat jedoch seine eigenen Leistungsbestimmungen. Beamte sind meist beihilfeberechtigt.

Alternative Behandlungsmethoden müssen von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) grundsätzlich nicht erstattet werden. Die Behandlungskosten und verschriebenen Mittel bei einem Heilpraktiker übernehmen die Krankenkassen in der Regel niemals, wenn der Behandelnde kein Schulmediziner ist. Selbst wenn eine Kasse die Kosten für Homöopathie oder Akupunktur trägt, ist die Voraussetzung dafür, dass die Behandlung von einem Arzt mit Kassenzulassung durchgeführt wurde.

Allerdings zahlen einige Unternehmen freiwillig spezielle Therapien, wenn es sich wirtschaftlich gegenüber einer schulmedizinischen Behandlung rechnet. Es sollte hier direkt bei den entsprechenden Krankenkassen angefragt werden.

Adäquate Zusatzkrankenversicherungen, die alternative Heilmethoden abdecken, werden von verschiedenen Versicherungsunternehmen im Rahmen einer verbesserten privaten Absicherung zur GKV angeboten.

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