Hamburg. Wird die Buchung beendet, muss das Auto für andere Nutzer zugänglich sein. Strafen bis zu 50 Euro.

Eine Frage, die viele, die häufig Carsharing machen, beschäftigt: Darf man ein Carsharing-Auto im Parkhaus abstellen und so für die eigene Rückfahrt ­sichern?

Die Antwort: Wird die Buchung ­beendet, muss das Auto für andere Nutzer zugänglich sein. Im Parkhaus ist das Problem aber unter anderem, dass man ohne Parkticket mit dem Wagen nicht durch die Schranke an der Ausfahrt ­fahren kann. Aus dem Grund verbieten beispielsweise die Anbieter Car2go und DriveNow das Beenden der Miete in Parkhäusern. Ausnahme: In einem Parkhaus sind gesonderte Parkplätze für die Carsharing-Autos des Anbieters aus­gewiesen. Dann aber ist das Fahrzeug auch nicht mehr für die eigene Rückfahrt gesichert.

Mietende in Parkhäusern meist nicht möglich

Prinzipiell gilt nach Ende der Miete: „Jeder andere Nutzer kann das Fahrzeug identifizieren und nehmen“, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing, Willi Loose. Bei Verstößen gegen die AGB berechnet Car2go pauschal zehn Euro. Sofern ein Mitarbeiter das Auto aus dem Parkhaus fahren muss, sind es sogar 50 Euro. So viel kostet es auch bei DriveNow, wenn das Auto umgeparkt werden muss. Außerdem werde das Ausfahrtticket berechnet.

Der schlechte Mobilfunkempfang in Parkhäusern kann vermeintlich cleveren Carsharing-Nutzern ohnehin einen Strich durch die Rechnung machen. So sei das Beenden der Miete in Parkhäusern technisch meist gar nicht möglich, teilt Car2go mit. Beendet der Nutzer die Miete nicht, kann er das Auto auch in einem Parkhaus abstellen, um zum Beispiel Besorgungen zu machen. In diesem Fall zahlt er ja auch während seiner Abwesenheit für das Fahrzeug.