Kennzeichen: Zulassungsnummer endet mit dem H für „historisch“.

Voraussetzung: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Oldtimerkennzeichen werden verweigert, wenn jüngere Komponenten (z.B. stärkerer Motor) eingebaut sind. Auch ein guter Zustand ist Kriterium.

Kostenersparnis: Mit dem H-Status sind Steuer- und Versicherungsvorteile verbunden. Die Oldtimer-Fahrzeuge benötigen zudem keine Feinstaubplakette.