Fahrzeughalter bekommen nach der Hauptuntersuchung künftig eine exakte Mängelliste

Bei der Hauptuntersuchung (HU) bekommen Fahrzeughalter ab dem 1. April 2012 voraussichtlich eine detaillierte Mängelliste ausgehändigt. Eine Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), die im Februar kommenden Jahres den Bundesrat passieren soll, sieht unter anderem diese Neuerung für die HU vor, teilt der TÜV mit. Sei zum Beispiel das rechte Rücklicht defekt, soll im Prüfbericht direkt darauf hingewiesen werden und nicht mehr allgemein auf eine fehlerhafte Fahrzeugbeleuchtung. Die Mängelliste könne dann als Reparaturauftrag für eine Werkstatt nützlich sein.

Die StVZO-Novelle sieht außerdem vor, dass die Plakette beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr - wie bisher vorgeschrieben - rückdatiert werden darf. Wird der HU-Termin zum Beispiel um zwei Monate überzogen, sollen diese nicht mehr von den 24 Monaten bis zur nächsten Prüfung abgezogen werden können. Die nächste Hauptuntersuchung wäre dann grundsätzlich zwei Jahre nach der erfolgten Prüfung fällig.

Etwas länger könnte die Fahrzeugprüfung in Zukunft dauern, weil die Sachverständigen vor dem Technik-Check in der Prüfgasse zu einer Probefahrt verpflichtet werden sollen. Tritt die Änderungsverordnung für die StVZO am 1. April nächsten Jahres wie geplant in Kraft, wird die Probefahrt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für Neuwagen die erste HU nach drei Jahren ansteht, rechnet der TÜV mit den Probefahrten erst ab 2015.