Die absolute Fahruntüchtigkeit eines Autofahrers kann bei einem Unfall den Versicherungsschutz kosten. Das berichtet die Fachzeitschrift "recht und schaden" (7/2011) unter Berufung auf das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Das Gericht gab einer Versicherung recht, die sich geweigert hatte, die Reparaturkosten für ein Fahrzeug zu übernehmen (Az.: 7 U 102/10). In dem Fall hatte ein Autofahrer mit 1,29 Promille einen Unfall verursacht. Die Versicherung verweigerte jegliche Kostenübernahme. Das OLG sah dies als berechtigt an, denn der Fahrer habe wegen der hohen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer eine schwere Straftat begangen.