Der Fahrer eines Mietwagens ist selbst für die korrekte Winterbereifung verantwortlich. Der Vermieter dagegen muss laut ADAC seine Fahrzeuge trotz der hierzulande inzwischen geltenden Winterreifenpflicht nicht grundsätzlich mit Winterreifen ausrüsten. Schätzungsweise 80 Prozent der Vermieter haben ihre Fahrzeuge aber mit Ganzjahresreifen bestückt. Entdeckt der Mieter die falsche Bereifung erst beim Abholen des Wagens, darf er das Auto stehen lassen - und muss dann auch die Rechnung nicht bezahlen.