2011: Neue Umweltzonen werden eingerichtet, geringere Steuerbefreiung von Dieselfahrzeugen, begleitetes Fahren ab 17 Jahren.

Mit dem Jahreswechsel müssen sich Autofahrer wieder an verschiedene Neuerungen und Änderungen gewöhnen. So wird zum 1. Januar 2011 das "Begleitete Fahren mit 17 Jahren" bundesweit eingeführt. Nach der mehrjährigen Erprobungsphase in einzelnen Bundesländern können Jugendliche dann deutschlandweit bereits ein Jahr früher als üblich ihren Pkw-Führerschein erwerben und Auto fahren, wenn eine erfahrene Begleitperson mitfährt.

Die Steuerbefreiung von Dieselfahrzeugen mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 endet, um zu Jahresbeginn in abgeschwächter Form erneut offeriert zu werden. Pkw mit Dieselmotoren, die die Euro-6-Vorschrift erfüllen und erstmals frühestens am 1. Januar 2011 neu zugelassen werden, erhalten eine einmalige und bis 2013 befristete Steuervergünstigung in Höhe von 150 Euro pro Fahrzeug.

Wie jedes Jahr treten mit dem Wechsel auch die neu berechneten Regional- und Typklassen der Kfz-Versicherer in Kraft. Für ein knappes Drittel der in Deutschland zugelassenen Autotypen bedeutet dies in der Haftpflichtversicherung teilweise höhere, aber auch teilweise niedrigere Beiträge. Bei der Kaskoversicherung sind knapp 40 Prozent der Autohalter von Veränderungen betroffen. Laut dem Auto Club Europa (ACE) sinken dabei jedoch mehrheitlich die Kosten.

Verschiedene Städte und Kommunen richten neue Umweltzonen ein oder verschärfen ihre bisherigen Regelungen im neuen Jahr. In Leipzig beispielsweise entsteht zum 1. März eine solche Sperrzone, in die nur Autos mit grüner Plakette einfahren dürfen. Auch das baden-württembergische Markgröningen führt zum 1. Juli eine Umweltzone ein. Diverse andere Städte wie unter anderem Augsburg, Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal verschärfen ihre Regelungen und sperren Autos mit roter Plakette aus. Dies gilt teilweise bereits mit dem Jahreswechsel.

Im Sommer kommenden Jahres könnte außerdem das sogenannte Wechselkennzeichen für bis zu drei Autos eingeführt werden. Die Autos können dann abwechselnd mit dem gleichen Kennzeichen benutzt werden, nur die gleichzeitige Nutzung der Kraftfahrzeuge ist nicht möglich. Die Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Auto mit der höchsten Typklasse, bei der Besteuerung wird noch über die richtige Berechnung gestritten. Nicht gültig ist das Kennzeichen für Reisemobile und Motorräder.

Das erste volle Jahr gilt 2011 außerdem die grenzüberschreitende Bußgeldahndung sowie die Winterreifenpflicht in Deutschland. Knöllchen aus dem EU-Ausland können auch in Deutschland vollstreckt werden, wie es seit dem Herbst möglich ist. Außerdem müssen Autos bei Schneeglätte mit Reifen bestückt sein, die ein den Witterungsverhältnissen entsprechendes Profil und die richtige Gummimischung aufweisen. Dies bedeutet die Pflicht zu Winter- oder Ganzjahresreifen, wenn es schneit oder Eisglätte herrscht.

Neue Pkw und Transporter, die nach dem 7. Februar ihre sogenannte Typzulassung erhalten und somit für den Verkauf freigegeben werden, müssen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch ein, wenn der Motor angelassen wird. Dies soll die Sichtbarkeit erhöhen und das Unfallrisiko vermindern. Ältere Autos müssen aber nicht nachgerüstet werden.