Neue Winterreifenpflicht: Was ist erlaubt, was verboten, wann drohen Bußgelder? Und welches sind die besten Reifen?

Ettersburg. In diesem Winter gilt erstmalig eine Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte dürfen Autofahrer von Sonnabend an nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Das gilt auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft. abendblatt.de benatwortet die wichtigsten Fragen:

Was müssen Verbraucher beachten?

Bei welchen Bedingungen sollen Winterreifen künftig aufgezogen werden?

Die Länderverkehrsminister wollen in der StVO festlegen, bei welchen Straßenverhältnissen genau Winterreifen montiert sein müssen – also etwa bei Schnee, Schneematsch, Schneeglätte oder Glatteis. Das Wort Winterreifen soll erstmals in der StVO auftauchen. Bisher war dort nur eine „geeignete Bereifung“ gefordert und eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung.

Was soll künftig als Winterreifen gelten?

Das müssen die Verkehrsminister noch festlegen. Allgemein gelten als Winterreifen bisher Reifen, die für das Autofahren bei niedrigen Temperaturen und winterlichen Verhältnissen ausgelegt sind. Gummi und Profil sollen den nötigen Griff des Reifens auch bei Kälte und Schnee garantieren. Üblicherweise werden als Winterreifen solche Reifen verstanden, die das M&S-Symbol tragen – kurz für Matsch und Schnee. Auch Ganzjahresreifen sind in der Regel Winterreifen. Auch in der StVO könnten künftig M&S- sowie Ganzjahresreifen als Winterreifen definiert werden. Weil auch M&S-Reifen als Winterreifen verkauft wurden, die den Anforderungen nicht gerecht werden, gibt es zusätzlich das Schneeflocken-Symbol für Reifen, die besonders robust sind.

In welchem Zeitraum sollte ich Winterreifen aufziehen?

In der Praxis empfiehlt der ADAC Autofahrern, die Winterreifen zeitlich nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren. Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben. Ab einer Profiltiefe von nur noch drei Millimetern sollen die Pneus endgültig ausgemusstert werden.

Mit welchen Geldbußen müssen Autofahrer im Winter mit Sommerreifen rechnen?

Erwischt die Polizei einen Autofahrer, werden grundsätzlich 20 Euro fällig. Mit 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg müssen solche Autofahrer rechnen, die ohne Winterreifen unterwegs sind und deswegen mit ihrer Fahrweise andere behindern. Das dürfte auch in Zukunft so bleiben.

Haben Autofahrer im Winter mit Sommerreifen noch Versicherungsschutz?

In aller Regel ja. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bleibt der Hapftpflichtschutz für Autofahrer mit Sommerreifen in jedem Fall bestehen, wenn diese im Winter einen Unfall verursachen. Das heißt, die Versicherung zahlt dem Unfallopfer den Schaden. Anders sieht es jedoch unter Umständen beim Vollkaskoschutz aus, der den Schaden am eigenen Auto abdecken soll. Kann nachgewiesen werden, dass der Autofahrer fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs war, kann die Versicherung die Zahlung kürzen.

Ziel sei es, eine „konkrete Winterreifen-Pflicht“ einzuführen, erklärte Raumsauer nach einer Konferenz der Landesverkehrsminister im thüringischen Schloss Ettersburg. Langfristig wolle sich Deutschland auch darum bemühen, dass Winterreifen europaweit einheitlich gekennzeichnet werden. Wie ein Sprecher des thüringischen Verkehrsministeriums sagte, soll die Winterreifen-Pflicht noch vor Weihnachten in Kraft treten.

+++DAS SIND DIE SIEGER UND VERLIERER BEIM WINTERREIFENTEST+++

Verkehrsminister Ramsauer hatte bereits am Mittwoch den Vorstoß zur Winterreifen-Pflicht angekündigt. Die Verkehrsminister reagierten mit dem Vorhaben auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom Sommer. Dieses hatte Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung zur Bereifung in den Wintermonaten für zu vage und damit für verfassungswidrig befunden.

Verkehrsminister Ramsauer erklärte nun, mit der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) solle festgelegt werden, bei welchen Wetterverhältnissen genau Winter- oder Ganzjahresreifen montiert sein müssen – beispielsweise bei Schneematsch oder Glätte. Bereits zuvor hatte Ramsauer deutlich gemacht, die StVO solle künftig auch genau festlegen, welche Reifen als Winterreifen gelten. In Frage kommen etwa sogenannte Matsch- und Schnee-Reifen oder Ganzjahresreifen. Bisher war in der StVO nur eine „geeignete Bereifung“ gefordert und eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung.

Anders als bei den Winterreifen erzielten die Landesverkehrsminister bei den für Anfang kommenden Jahres geplanten deutschlandweiten Testfahrten mit Riesen-Lkw – den sogenannten Gigalinern – keine Einigung, wie der Sprecher des Thüringer Verkehrsministeriums sagte. Deswegen werde es vorerst keine Versuchsfahrten geben. Gegen die Tests waren demnach Bremen, Berlin und Hamburg sowie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Rheinland-Pfalz. Sachsen-Anhalt enthielt sich den Angaben zufolge seiner Stimme.

Die Bundesregierung wollte Anfang 2011 deutschlandweite Testfahrten starten, mit denen überprüft werden sollte, ob künftig auch in Deutschland im Güterverkehr Riesen-Lkw über die Straßen rollen können. In einzelnen Bundesländern, aber auch anderen europäischen Staaten, gab es bereits entsprechende Versuche.

Momentan ist die Länge von Lkw in Deutschland auf 18,75 Meter begrenzt. Gigaliner dagegen können 25 Meter lang sein und damit deutlich mehr Güter transportieren. Der Einsatz der Gigaliner stößt vor allem auch wegen Sicherheitsbedenken auf Kritik und wegen möglicher zusätzlicher Belastungen für den Zustand von Straßen oder Brücken.