Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es zu einem Unfall kommt.

Ab 0,5 Promille sind auch ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit eine Geldbuße (bis zu 3000 Euro), ein Fahrverbot (bis zu drei Monate) und vier Punkte in Flensburg fällig. Zeigt der Fahrer Unsicherheiten oder kommt es gar zu einem Unfall, erhöhen sich die Strafen.

Ab 1,1 Promille gibt es neben sieben Punkten in Flensburg mindestens eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Führerscheinentzug. Bei einem Unfall drohen höhere Strafen.

Für Fahranfänger gilt bis zum 21. Lebensjahr die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit Bußgeld bis zu 1500 Euro, mindestens zwei Punkten in Flensburg, Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre geahndet.

Die rigide Verfolgung von Alkohol- und Drogenverstößen im Straßenverkehr sowie die konsequenten Nachschulungs-, Therapie- und Präventivmaßnahmen tragen im Wesentlichen mit zu einer erfreulichen Entwicklung bei: Erstmals wird die Zahl der Verkehrstoten in diesem Jahr wahrscheinlich 4000 unterschreiten. 2008 wurden 19 600 Verkehrsunfälle mit 523 Todesopfern auf Alkoholgenuss zurückgeführt.