Kfz-Schiedsstellen vermitteln bei Streitigkeiten außergerichtlich und kostenfrei zwischen Autobesitzern und Betrieben.

Hamburg. Verdeckte Ermittlungen mit präparierten Autos bringen es regelmäßig zutage: Kfz-Werkstätten arbeiten manchmal nicht sorgfältig genug. Wie Untersuchungen von Automobilklubs immer wieder zeigen, übersehen die Fachbetriebe Fehler, lassen Autofahrer für nicht erbrachte Leistungen zahlen oder erledigen Arbeiten ohne Absprachen. Grund genug für Groll auf Kundenseite besteht oft. Doch muss eine Fachwerkstatt nicht gleich verklagt werden, wenn es mit Sorgfalt und Service hapert. Für die außergerichtliche Streitschlichtung, die sogenannte gütliche Einigung, können Kfz-Schiedsstellen sorgen.

In Deutschland gibt es 130 dieser "anerkannten Einrichtungen der Schiedsgerichtsbarkeit", davon auch eine in Hamburg (Schlichtungsstelle für Streitigkeiten aus Werkstattleistungen, www.kfz-schiedsstellen.de oder Tel. 23 91 92 56) - und außerdem eine Bedingung, um den in der Regel kostenlosen Schlichter-Service des Kfz-Gewerbes in Anspruch nehmen zu können: "Der Betrieb muss Mitglied der Kfz-Innung sein", sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Hat der Kunde sein Auto in die Hände eines der deutschlandweit rund 38 000 Innungsbetriebe gegeben und ist mit der Arbeit nicht zufrieden, kann er das Schlichtungsverfahren anstoßen. Köster nennt die häufigsten Gründe: "Meistens wird die Höhe der Rechnung bemängelt, oder es wurden Arbeiten unsachgemäß oder unbeauftragt ausgeführt." Auch bei Unstimmigkeiten über einen Gebrauchtwagenkauf schreiten die Schiedsstellen auf Wunsch ein. Laut der ADAC-Webseite befassen sie sich zudem mit Streitigkeiten über Motorradreparaturen; Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht seien dagegen ausgeschlossen.

Doch bevor die Schlichter aktiv werden, hilft unter Umständen das Gespräch mit der Werkstatt weiter. Alternativ kann der Kunde auch schriftlich auf Nachbesserung bestehen. Entsprechende Vordrucke können etwa von der ADAC-Homepage heruntergeladen werden.

+++ Weniger Streitfälle zwischen Werkstatt und Autofahrern +++

Hilft all das nicht weiter, wird der Schiedsantrag gestellt. Formulare stellt der ZDK zum Download bereit. Beachtet werden sollte die Verjährungsfrist: Sobald der Werkstattkunde Grund zur Beanstandung sieht, muss er innerhalb von sechs Wochen die sogenannte Anrufungsschrift einreichen. Bei Gebrauchtwagenkäufen gilt eine Frist von maximal 13 Monaten. Binnen weniger Wochen darf mit einem Ergebnis gerechnet werden.

Auch für die Juristin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale haben Schiedsverfahren prinzipiell Vorteile: "Vorausgesetzt, die Schiedskommission arbeitet für beide Seiten fair, ist dieser Weg für den Verbraucher nicht nur kostenfrei, sondern kann auch der einfachere zu einer Lösung sein als der Gerichtsweg."

Besetzt sind die Schiedsstellen mit Fachleuten, darunter ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender, Vertreter von Kfz-Gewerbe und ADAC sowie ein Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil-Treuhand. Meist ist die Schlichtung aber erledigt, bevor die Kommission zusammenkommt. Denn fast 90 Prozent der eingereichten Streitigkeiten können schon in einem Vorverfahren gütlich erledigt werden. Das bedeutet: "Mit einem Anruf im Betrieb kann der Vorsitzende der Kommission die Sache meist schon aus der Welt schaffen", so Köster. Jährlich werden rund 11 000 Schiedsanträge im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten eingereicht, ihnen stehen weit über 70 Millionen Aufträge in den Werkstätten gegenüber. Im Jahr 2010 legten Kunden bei nur 0,02 Prozent dieser Aufträge und den Gebrauchtwagenverkäufen Einspruch ein.

Ein Schiedsverfahren kann aber auch einmal ohne Einigung bleiben. Für solche Fälle ist der gerichtliche Weg möglich. Besser als ein wie auch immer gearteter Streit mit einem Kfz-Betrieb ist gute Vorbeugung. So sollten die zu erwartenden Kosten geklärt werden, etwa in Form eines schriftlichen Kostenvoranschlags. "Die Werkstatt muss den Kunden unverzüglich benachrichtigen, sobald mit einer Überschreitung von mehr als 15 Prozent des veranschlagten Reparaturpreises zu rechnen ist", erklärt ADAC-Juristin Katharina Bauer.