Bundeskartellamt legt offiziell Studie zum Kraftstoffmarkt vor. Fünf Tankstellenbetreiber bilden ein marktbeherrschendes Oligopol.

Hamburg. Bereits am vergangenen Wochendende waren die ersten Details der Kartellamtsstudie zum Kraftstoffmarkt in Deutschland durchgesickert (Abendblatt berichtete). Gestern nun stellte die Behörde das 228 Seiten starke Papier offiziell vor. Die Kernaussage: Die fünf großen Tankstellenbetreiber BP (Aral), ConocoPhilipps (Jet), ExxonMobil (Esso), Shell und Total bilden in Deutschland ein marktbeherrschendes Oligopol. Die großen fünf verkaufen 65 Prozent der Kraftstoffe.

"Die Konzerne machen sich gegenseitig keinen wesentlichen Wettbewerb. Bei solchen Marktstrukturen bedarf es nicht zwingend einer Absprache. Die Unternehmen verstehen sich ohne Worte. Das führt zu überhöhten Preisen", sagte gestern der Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die oligopolistische Struktur versetze die Mineralölkonzerne in die Lage, durch Beobachtung der anderen Marktteilnehmer, die Preise an den Tankstellen nahezu einheitlich zu bewegen. Eine langjährige Untersuchung der Preisänderungen an 400 Stationen der insgesamt 19 Mineralölunternehmen habe gezeigt, dass in der Regel Aral oder Shell die Preise als Erste erhöhen, das jeweils andere Unternehmen drei Stunden später nachzieht und die übrigen Anbieter in festen Zeitkorridoren nachfolgen.

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In der Regel seien die Benzinpreise an Freitagen am höchsten und an Montagen am niedrigsten. Die Untersuchung bestätigte auch die weit verbreitete Beobachtung, dass das Preisniveau an den Tankstellen vor Ferienbeginn steigt, was sich entgegen den Behauptungen der Mineralölwirtschaft nicht allein durch eine besonders erhöhte Nachfrage erklären lasse.

Für echte Preiskorrekturen sind dem Bundeskartellamt allerdings die Hände gebunden. Das Amt selbst könne keine Preise diktieren. Die Behörde werde aber versuchen, eine weitere Konzentration zu verhindern, "damit die Oligopolisten ihre Marktmacht nicht missbräuchlich ausnutzen", sagte Mundt. Der Behörde gelang es allerdings nicht, Belege für Preisabsprachen - und damit für ein verbotenes Kartell - zu finden. Dadurch sei es auch nicht möglich, die Mineralölkonzerne mit Bußgeldern zu belegen.