Berlin. Die Corona-Krise hat Fitnessstudios und Freizeitsportler hart getroffen. Die meisten Bundesländer haben das Training wieder erlaubt.

Die Fitnessstudios gehörten zu den ersten Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise schließen mussten. In einigen Bundesländern durften sie inzwischen wieder öffnen, in anderen gibt es immerhin feste Termine für die Wiedereröffnung.

Wir liefern eine Übersicht, wo die Studios wann wieder öffnen, ob Sie trotz der Schließung weiter Ihren Beitrag zahlen müssen und welche Vereinssportarten wo wieder möglich sind.

Fitnessstudios – die Lage in den einzelnen Bundesländern

In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und dem Saarland durften die Fitnessstudio inzwischen wieder öffnen (Stand: 22. Mai). In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist es am 25. Mai soweit, in Rheinland-Pfalz und Bremen am 27. Mai, in Sachsen-Anhalt am 28. Mai und in Baden-Württemberg am 2. Juni.

In Brandenburg sollten die Fitnessstudios ebenfalls am 28. Mai öffnen, wie die Landesregierung angekündigt hatte. Das Oberverwaltungsgericht in Brandenburg hat diese Entscheidung aber am 22. Mai gekippt.

Gerichte entscheiden über Öffnungszeiten von Fitnessstudios

Die Brandenburger Richter begründeten ihr Urteil damit, dass in Fitnessstudios auch mit Sicherheitskonzepten von einer erhöhten Infektionsgefahr auszugehen sei. Das Verbot sei im Hinblick auf die überragende Bedeutung des Schutzes von Leben und Gesundheit derzeit noch verhältnismäßig.

Das Thema beschäftigte ebenfalls die Justiz in Hamburg. Auch dort entschied das Oberverwaltungsgericht am 22. Mai: Die Fitnessstudios bleiben bis mindestens 31. Mai dicht.

In Thüringen verhielt es sich andersherum. Dort sollten die Fitnessstudios am 1. Juni öffnen. Aber auch hier hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes das letzte Wort. Mit dem Urteil vom 22. Mai dürfen Fitnessstudios unter Auflagen ab sofort wieder öffnen.

Am längsten gedulden müssen sich Betreiber, Sportler und Sportlerinnen in Bayern und Berlin: Dort öffnen die Studios wohl erst im Laufe des Junis. Genaue Termine stehen noch nicht fest. An strenge Hygiene-Auflagen müssen sich die Studios in allen Ländern halten.

Coronavirus: Bekomme ich von meinem Fitnessstudio das Geld zurück?

Wenn das Fitnessstudio nicht mehr geöffnet ist, liegt eine Vertragsstörung vor und die vereinbarten Dienstleistungen können nicht mehr angeboten werden, so die Verbraucherzentrale. In diesem Fall sind beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Das heißt: Mitglieder müssen für den Zeitraum der Schließung auch keine Beiträge zahlen. Sie sind von ihrer Beitragspflicht befreit.

Aber: Die meisten Verträge enthalten für einen solchen Fall keine Regelung. Eine Lösung kann sein, den Vertrag zeitweise ruhen zu lassen, bis die Mitglieder das Studio wieder besuchen können.

Darf ich wegen Corona meinen Vertrag sofort kündigen?

Wie die Verbraucherzentrale schreibt, ist eine vorübergehende Schließung eines Studios wegen der Coronavirus-Pandemie für eine außerordentliche Kündigung in den meisten Fällen nicht ausreichend. Wenn es wieder öffnet, kann das Fitnessstudio schließlich von den Mitgliedern auch wieder genutzt werden.

Betreiber und Betreiberinnen von Fitnessstudios fordern ihre Studios wieder öffnen zu dürfen. Hier demonstriert eine Frau Anfang Mai in Hannover.
Betreiber und Betreiberinnen von Fitnessstudios fordern ihre Studios wieder öffnen zu dürfen. Hier demonstriert eine Frau Anfang Mai in Hannover. © dpa | Peter Steffen

Wie bekomme ich von meinem Studio das Geld zurück?

Die Fitnessstudios reagieren unterschiedlich auf die Schließung. Während es bei einigen möglich ist zu pausieren, vergeben andere Studios Gutscheine. In vielen Einrichtungen ist es möglich, an Online-Kursen teilzunehmen. Auf den Internetseiten der Studios finden sich meist genaue Informationen zu der Beitragszahlung während der Schließung.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich direkt mit den Betreibern des Fitnessstudios in Verbindung zu setzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Wie kann ich mein Fitnessstudio unterstützen?

Wer in der Lage ist, sollte seine Beiträge weiter an das Fitnessstudio zahlen, auch wenn es gerade geschlossen ist. So kann man die Betreiber unterstützen, ihre Liquidität zu sichern.

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Wer in der Krisenzeit besonders auf seine Ausgaben achten muss, kann die Sporteinrichtungen auch anders unterstützen. Eine Möglichkeit dafür ist eine Online-Petition, die eine Unterstützung der Studios fordert.

Sport im Verein – möglich unter Hygieneauflagen

Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Bundesländer wieder kontaktlosen Breitensport und den Trainingsbetrieb im Freien erlaubt. Neben den Fitnessstudios dürfen dort seit 11. Mai auch Tanzschulen und Sporthallen der Sportvereine wieder öffnen. Ab 30. Mai soll auch die „Ausübung von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder möglich“ sein.

Kontaktloser Sport im Freien – beispielsweise Leichtathletik, Tennis oder Radsport – ist inzwischen in allen Bundesländern wieder möglich. Auch Mannschaftssportarten wie Fußball dürfen im Freien wieder betrieben werden. In manchen Bundesländern gibt es dabei noch Beschränkungen bei der Zahl der Teilnehmer: In Berlin liegt sie bei acht, in Sachsen-Anhalt bei fünf.

Coronavirus- Welche Regeln gelten im Schwimmbad?

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    Überall gilt, dass sich die Freizeitsportler an Hygieneauflagen halten müssen. Nach Möglichkeit sollen sie einen Abstand von 1,5 bis 2 Metern halten und Körperkontakt auf ein Minimum reduzieren. Gemeinsam genutzt Sportgeräte müssen nach dem Gebrauch desinfiziert werden.

    Coronavirus-Pandemie in Deutschland und der Welt:

    (msb/küp/jas/dpa)