Berlin. Mit einem einfachen Trick versuchen Betrüger oft am Telefon abzuzocken. So können sich Verbraucher vor den lästigen Anrufen schützen.

Immer wieder versuchen Betrüger andere Menschen am Telefon reinzulegen. In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die von vermeintlichen Notaren oder Rechtsanwälten angerufen und darüber informiert werden, dass sie ein Gewinnspiel gewonnen hätten. Doch bei dem vermeintlichen Gewinn kann man eigentlich nur verlieren, wie das Portal „Onlinewarnungen.de“ berichtet.

Demnach gebe sich der Anrufer als Mitarbeiter der Notarkanzlei Rosemarie Schmidt aus. Nachdem der Verbraucher zunächst ein Aktenzeichen bekomme, werde er mit einem Rechtsanwalt verbunden, der ihm erkläre, dass er zunächst Geld auf ein Konto überweisen müsse, um den Gewinn zu erhalten, heißt es.

Anrufe sind reine Abzocke

In anderen Fällen schildern Verbraucher, dass es dabei meistens um einen Betrag in der Höhe von 124.000 oder 128.000 Euro geht und man etwa 185 Euro in Vorleistung gehen müsse.

„Onlinewarnungen.de“ listet mehrere Telefonnummern auf, hinter dem sich die angebliche Kanzlei findet und warnt davor, bei einem Anruf diese Nummern zu ignorieren und keinesfalls zurückzurufen:

• 04018151995

• 04018198951

• 04018158832

• 04018158980

• 04018170965

• 04018192872

• 04018198944

• 04018198947

• 04018198951

• 04018198955

• 04034926951

• 04071664767

• 04078807868

• 04022613817

Kanzlei Rosemarie Schmidt gibt es nicht

Auch stichprobenartige Anrufe unserer Redaktion bei diesen Nummern, die alle die Hamburger Vorwahl haben, zeigten, dass sich dahinter angeblich die Kanzlei Rosemarie Schmidt verbirgt. Als die Mitarbeiter der Kanzlei mit den Vorwürfen konfrontiert wurden, legten sie auf. Auch im Internet ließ sich außer Beschwerden zu der Kanzlei und den Nummern nichts finden.

Was können Verbraucher tun, wenn sie öfters von einer dieser Nummer angerufen werden? Auf Smartphones lassen sich die Nummern einfach blockieren. Geht das nicht, sollten Verbraucher einfach auflegen und keinesfalls Geld überweisen. Ist das schon geschehen, hilft nur noch der Gang zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. (bekö)