Das Haltbarkeitsdatum treibt viele zum voreiligen Wegwerfen der Nahrung. Datum gebe nur an, wie lange die Qualität des Produkts optimal ist.

Kiel. Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, müssen nach Angaben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nicht in den Müll geworfen werden. Nach Ablauf der Frist seien die Lebensmittel meist noch nicht verdorben, sagte Verbraucherschützerin Gudrun Köster am Dienstag. „Offenbar legen zu viele Menschen diese an sich wichtige und gute Angabe falsch aus.“ Hintergrund ist die aktuelle Debatte um die Verschwendung von Lebensmitteln.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gebe an, so Köster, bis zu welchem Zeitpunkt ein richtig gelagertes und ungeöffnetes Lebensmittel seine Qualitätseigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährwert behält. Händler müssten Lebensmittel mit abgelaufenem Datum nicht zwangsläufig aus dem Regal nehmen und auch nicht billiger anbieten. Sie seien jedoch dafür verantwortlich, dass die Lebensmittel einwandfrei sind und müssten die Qualität deshalb regelmäßig überprüfen.

Auch im eigenen Kühlschrank sollten abgelaufene Lebensmittel nur dann weggeworfen werden, wenn es Hinweise gebe, dass sie verdorben sein könnten. Bei stark verarbeiteten Produkten sei dies allerdings nicht immer einfach zu entscheiden, räumte Köster ein.

Grundsätzlich anders zu bewerten sei dagegen das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis “), so Köster. Es ist auf leicht verderblichen Lebensmitteln zu finden wie etwa Hackfleisch, Putengulasch oder geräuchertem, vakuumverpacktem Fisch. Dieses Datum sollte unbedingt beachtet werden. Über diesen Termin hinaus dürfe das Produkt auch nicht mehr verkauft werden.