Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) gibt folgende Hinweise: Da der Übersetzerberuf nicht geschützt ist, sollte man nur mit Profis zusammenarbeiten, die über eine nachweisliche Qualifikation verfügen.

Bei einer Fachübersetzung einen Übersetzer mit Referenzen in der entsprechenden Branche wählen.

Wird ein Angebot eingeholt, sollte man dem Übersetzer den zu übersetzenden Text zuschicken.

Viele Übersetzer kalkulieren das Angebot auf Basis eines Zeilen- oder Wortpreises. Dieser hängt von der Sprache und der Schwierigkeit des Textes ab.

Für die Übersetzung von Geburtsurkunden oder behördlichen Anträgen kann man die Dolmetscherdatenbank aufrufen: www.justiz-dolmetscher.de

Für welches Land ist die Übersetzung? Klären Sie mit dem Übersetzer frühzeitig, welche Variante einer Sprache Sie benötigen: Eine englische Übersetzung für Großbritannien ist beispielsweise nicht identisch mit einer englischen Übersetzung für die USA.

Nur Endfassungen von Texten übersetzen lassen, sonst entstehen Mehrkosten.

Eine Liste von geprüften Übersetzern mit rund 500 Fachgebieten gibt der BDÜ heraus. Weitere Informationen unter www.bdue.de

Englische, französische und spanische Übersetzungen werden am häufigsten verlangt. Für Amharisch, das in Teilen Äthiopiens gesprochen wird, gibt es beim BDÜ in Deutschland nur einen einzigen vereidigten Übersetzer.

Ausbildung: Vollzeitausbildungen werden an Fachakademien und Berufsfachschulen in Erlangen und München, eine Vollzeitausbildung an Hochschulen in Hamburg, Berlin und Bonn angeboten.

www.sfs-hamburg.de

www.aww.uni-hamburg.de

www.akad.de

www.dolmetscherschule.de