Empfiehlt der Arzt ein Hörgerät, geht die Suche nach einem geeigneten Produkt los. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei gegebener Indikation einen Festbetrag für das Hörgerät.

Dieser Festbetrag kann mehrere Hundert Euro betragen.

Oft werden Geräte angeboten, die teurer sind als der Festbetrag, dann müssen Versicherte die Differenz übernehmen.

Versicherte sollten sich von einem Hörgeräteakustiker genau erklären lassen, in welchem Punkt diese teureren Geräte Vorteile haben könnten, und warum billigere Geräte womöglich nicht geeignet seien. Gegebenenfalls bietet sich auch ein Test der verschiedenen Produkte an.