Die Steuererklärung dürfen sie nicht machen, aber die Vorarbeit für den Steuerberater

"Wir sehen ins Heiligtum eines Unternehmens", umreißt Kiron Roy Choudhury seinen Job. Schließlich gewähren die Auftraggeber ihm Einblick in die Daten von Mitarbeitern und Kunden, Außenstände, Umsätze und Gewinne. Mit seiner Hamburger Firma KRC übernimmt er die Buchhaltung für andere Betriebe.

"Rund 2000 Buchhaltungsfirmen bieten in Hamburg ihre Dienste an", schätzt Daniela Zeller vom Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Tendenz steigend. "Diese Art der Dienstleistung wird immer stärker nachgefragt", beobachtet Zeller. Das Leistungsspektrum ist breit: Es reicht vom Sortieren und Ordnen der Unterlagen über die Finanz- und Lohnbuchhaltung bis zur wirtschaftlichen Beratung, der Bewertung von Anlagegütern, dem Controlling und dem Kundenmanagement.

Die Auslagerung der Buchhaltung spart gerade kleineren Unternehmen oft Kosten. "Die Buchführung wird immer komplexer, die Steuergesetze ändern sich laufend", sagt die selbstständige Bilanzbuchhalterin Sonja Stahl. Um immer auf dem letzten Stand zu sein, gilt es sich laufend fortzubilden.

"Steuererklärung und Jahresabschluss dürfen wir aber nicht übernehmen, ebenso wenig wie die Umsatzsteuervoranmeldung und die steuerliche Beratung", sagt Stahl. Das sei nur dem Steuerberater erlaubt.

Oftmals leisten die Buchführungsfirmen jedoch die Vorarbeit für ihn. Der Vorteil dabei: "Der Buchhalter ist oft günstiger und die Qualität nicht schlechter", sagt Stahl. Der Bundesverband empfiehlt seinen Mitgliedern, das Honorar bei 70 bis 80 Prozent von dem der Steuerberater anzusetzen.

Roy Choudhury rechnet meist nach Stundensatz ab, rund 40 Euro plus Mehrwertsteuer nimmt er in der Regel. "Auf Kundenwunsch ist auch eine Pauschale möglich", so Roy Choudhury. Dafür sieht er vorher die Unterlagen ein. Denn der Aufwand falle je nach Auftrag sehr unterschiedlich aus. Das beginne schon damit, dass einige Kunden die Belege penibel vorsortieren während andere ihm eine Kiste vollgestopft mit Bons übergeben.

Nicht jeder darf sich als Buchhalter selbstständig machen. Die Voraussetzung ist eine kaufmännische Ausbildung plus drei Jahre Erfahrung in der Buchhaltung. Besonders gut ausgebildet sind oft Steuerfachangestellte. "Wer einen Buchhaltungsservice beauftragen möchte, sollte nach Referenzen fragen", rät Zeller. Vorteilhaft kann es sein, wenn der Buchhalter bereits Kunden aus der gleichen Branche betreut. Einige haben sich auf bestimmte Branchen spezialisiert. Die kontinuierliche Weiterbildung bürgt für Qualität. "Am besten nach Teilnahmebescheinigungen für Lehrgänge fragen", rät Zeller. Zudem sinnvoll: Der Buchhalter sollte eine freiwillige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung haben, die für etwaige Fehler und ihre Folgen aufkommt.