Ein vierköpfiger Haushalt kann durch einen Wechsel bis zu 200 Euro im Jahr sparen. Dennoch gilt es, die Kündigungsfristen zu beachten.

Rostock/Düsseldorf. Eine Strompreiserhöhung nach der anderen flattert ins Haus und Sie wissen nicht, wie Sie die steigenden Energiekosten noch zahlen sollen? Verbraucher müssen steigende Stromkosten nicht einfach hinnehmen. Mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann ein vierköpfiger Haushalt nach Berechnungen des Verbraucherportals Toptarif mehr als 200 Euro im Jahr sparen. Dabei müssen sie allerdings die Kündigungsfristen einhalten. Bei Kunden in der Grundversorgung beträgt die Frist derzeit noch vier Wochen zum Monatsende, erklärt Horst-Ulrich Frank von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. Ab dem 1. April wird sie auf zwei Wochen verkürzt. Zudem muss der Wechsel des Stromanbieters dann binnen drei Wochen über die Bühne gegangen sein.

Bei allen anderen Anbietern müssten sich Verbraucher an die vereinbarte Kündigungsfrist in ihrem jeweiligen Vertrag halten, die meist länger als zwei Wochen ist. Eine Ausnahme gilt dabei aber: Bei Preiserhöhungen dürfen Kunden ihren Vertrag in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Erhöhung kündigen.

Allerdings schließen manche Versorger dies aus, wenn Abgaben wie Netzentgelte steigen. „Es ist allerdings fraglich, ob das zulässig ist“, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Denn bei Netzentgelten oder der Ökostrom-Umlage hätten die Versorger Spielraum. „Manche geben höhere Abgaben nicht sofort an ihre Kunden weiter.“ Kunden sollten daher dennoch auf ein Sonderkündigungsrecht pochen, wenn Preissteigerungen mit gestiegenen Netzentgelten begründet werden.

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Die Bundesnetzagentur rechnet nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wegen der Energiewende mit steigenden Strompreisen. Durch höhere Netzentgelte könne sich Haushaltsstrom in den kommenden Jahren um 5 bis 7 Prozent verteuern, berichtete die Zeitung am Montag.

Vor der Auswahl eines neuen Versorgers sollten Verbraucher ihren Jahresverbrauch ermitteln, empfiehlt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Aufschluss darüber gibt die jüngste Stromabrechnung. Dann sollten sich Kunden bei ihrem aktuellen Versorger nach preiswerteren Tarifen erkundigen und diese im Internet mit den Angeboten anderer Anbieter vergleichen.

An einen neuen Anbieter sollten sich Verbraucher nicht zu lange binden. Für den neuen Vertrag ist eine Laufzeit von zwölf Monaten ratsam, um sich regelmäßig auf dem Markt nach besseren Konditionen umschauen zu können. Zu empfehlen ist außerdem, sich eine Preisgarantie geben zu lassen, die mindestens der Vertragslaufzeit entsprechen sollte.