Ab Januar und im Laufe des kommenden Jahres müssen sich Verbraucher auf einige Änderungen einstellen - positive wie negative.

Alles neu im Jahr 2012: Nicht nur die Jahreszahl ändert sich am 31. Dezember. Ab Januar und im Laufe des kommenden Jahres müssen sich Verbraucher auf einige Änderungen einstellen - positive wie negative. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Rente

Das Bundeskabinett hat die Absenkung des Rentenbeitrags zu Beginn des nächsten Jahres von 19,9 auf 19,6 Prozent beschlossen. Damit würden Beschäftigte und Arbeitgeber jeweils um 1,3 Milliarden Euro entlastet. Bei einem Bruttoverdienst von 2.000 Euro bleiben dem Arbeitsnehmer so drei Euro mehr. Grund für die Beitragssenkung sind die hohen Rücklagen der Rentenversicherung.

In Deutschland wird das Renteneintrittsalter von 2012 an stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann auch künftig bei vollen Bezügen mit 65 Jahren aufhören. Ab 35 Beitragsjahren bleibt es zwar beim frühesten Eintritt mit 63, dann allerdings mit einem Abschlag von 14,4 Prozent auf die Rente.

Steuern

Wenn Eltern ihre Kinder bis 14 Jahre zu Hause betreuen, können sie dies ab 2012 auch ohne Nachweis als Sonderausgaben geltend machen. Pro Kind und Jahr sind zwei Drittel von maximal 6.000 Euro von der Steuer absetzbar.

Rückwirkend für 2011 steigt die Pauschale für Webungskosten . Damit können bis zu 1000 Euro für Arbeitskleidung, Seminare oder ähnliches geltend gemacht werden. Je nach Steuerstaz bedeutet dies eine Entlastung des Verbrauchers von ein bis drei Euro im Monat.

Auch Studenten und Auszubildene können von neuen Absetzungsmöglichkeiten profitieren. Bisher konnten 4.000 Euro Ausbildungskosten geltend gemacht werden. Ab 2012 sind es 6.000 Euro.

Für das Kindergeld gilt ab 2012: Egal wieviel der Sprössling dazuverdient, erhalten die Eltern in jedem Fall Kindergeld. Dies gilt zumindest, wenn sich das Kind noch in der ersten Ausbildung befindet und unter 25 Jahre alt ist. Auch der Ausbildungsfreibetrag ist nun unabhängig vom Einkommen des Kindes. Wohnt dieses während der Ausbildung bei den Eltern, können diese den vollen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro im Jahr geltend machen.

Maximal 4.500 Euro können Pendler ab 2012 geltend machen. Hierbei müssen sie sich fortan entscheiden, ob sie die tatsächlichen Fahrtkosten oder eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend machen wollen.

Versicherungen

Wer in die Riester-Rentenversicherung einzahlt, erhält weiterhin die staatlichen Zuschüsse. Bei Ehegattenverträgen galt bisher: staatliche Zuschüsse gibt es auch ohne eigene Einzahlung. Diese Regelung entfällt ab 2012.

Die Gleichberechtigung erhält nun auch bei Lebensversicherung Einzug. Frauen mussten bisher wegen der höheren Lebenserwartung mehr zahlen als Männer. Ab 2012 gilt ein einheitlicher, "geschlechtsneutraler" Tarif. Dafür steigen die Kosten für Risikolebenspolicen.

Wer vor dem Jahreswechsel noch eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, sichert sich damit den Garantiezins von 2,25 Prozent. Ab 2012 sinkt dieser auf 1,75 Prozent.

Bankkonto

Einkommen, Renten, Sozialleistungen und Kindergeld sind ab dem Jahreswechsel nur noch auf einem speziellen Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) vor dem Zugriff von Gläubigern sicher. Lassen Schuldner ihr Girokonto bei einer bestehenden oder drohenden Pfändung in ein P-Konto umwandeln, ist ein Grundfreibetrag von 1028,89 Euro vor Pfändungen geschützt. Besteht Unterhaltspflicht, steigt der Freibetrag.

Überweisungen brauchen manchmal bis zu fünf Tage, bis sie beim Empfänger ankommen. Damit ist ab 2012 Schluss: Bei Überweisungen am Automaten oder über das Internet dürfen die Banken nicht mehr als einen Tag verstreichen lassen, um die Transaktion vorzunehmen. Papierüberweisungen dürfen maximal zwei Tage dauern.

Hartz IV

Für Menschen mit Anrecht auf Sozialleistungen - dazu zählen Hartz IV, Sozialhilfe und Asylbewerbergeld - ändern sich im Januar die Regelsätze. Wie die Sozialbehörde mitteilt, bekommt ein Ein-Personen-Haushalt vom 1. Januar 2012 an zehn Euro mehr als bisher, also 374 Euro. Ehegatten bekommen 337 statt bisher 328, Jugendliche im Alter von 15 bis 18 ohne eigenen Haushalt bekommen statt bisher 291 nun 299 Euro, für Kinder im Alter zwischen sieben und 14 bleibt der Satz gleich (251 Euro). Kinder bis zu sechs Jahren bekommen von Januar an 219 Euro. Bisher waren es 215 Euro.

Energie

Seit dem 1. September 2011 ist die 60-Watt Glühlampe Geschichte . Zumindest darf sie in Deutschland nicht mehr verkauft werden. In 2012 geht es der 40-Watt Glühbirne an den Kragen. Ab September wird auch sie nicht mehr in den Läden ausliegen. Die EU-Richtlinie soll die Nutzung von Energiesparlampen fördern. Wer weiterhin auf die nostalgischen Leuchtkörper setzen will, sollte sich vor dem finalen Verkaufsstopp einen Vorrat anlegen.

Einfacher wird ab 1. April 2012 der Wechsel des Strom- und Gasanbieters. Die Bundesnetzagentur hat den Anbietern neue Auflagen gegeben, wonach der neue Netzbetreiber den Wechsel innerhalb von drei Wochen vollziehen muss. Darüber hinaus kann der Wechsel nun an jedem beliebigen Werktag erfolgen und nicht mehr nur wie vorher zum Monatsbeginn.

Auto

Wie schon in 2010 erhalten Halter eines Diesel-PKWs im neuen Jahr Zuschüsse in Höhe von 330 Euro, wenn sie einen Rußpartikelfilter einbauen. Beantragt werden können die Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( www.bafa.de ).

Ab Sommer 2012 wird das Wechselkennzeichen eingeführt. Das neue Nummernschild gilt für zwei Autos im Wechsel, spart dadurch Versicherungsprämie. Bedingung: Beide Fahrzeuge müssen der gleichen Kfz-Klasse (Pkw, Wohnmobil, Motorrad) angehören.

TV

Ab dem 30. kommt das Aus für das analoge Satellitenfernsehen. Wer dann weiterhin über seine alten Geräte Programm empfangen will, muss sich einen DVB-S Receiver zulegen. In den mordernen Flachbildschirmen sind diese meist serienmäßig mit eingebaut.

Gesundheit

Deutschlands Zahnärzte sollen von 2012 an 345 Millionen Euro pro Jahr mehr verdienen. Das sieht die neue Gebührenordnung vor, die das Bundeskabinett gestern beschlossen hat. Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Mehrkosten von bis zu 74 Euro für eine Vollkrone und bis zu 237 Euro für eine Teleskopkrone rechnen, so der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bis Ende 2013 soll jeder gesetzlich Krankenversicherte im Besitz der neuen elektronischen Gesundheitskarte sein, die ersten von ihnen schon spätestens am 31. Dezember dieses Jahres. Die Kunden sind bei der Umstellung gefragt, denn ohne ihre Mithilfe geht es nicht. Auf der Vorderseite der neuen Gesundheitskarte prangt ein Passfoto des Besitzers. Dadurch soll der Kartenmissbrauch eingedämmt werden. Auf dem Chip der Karte können Daten gespeichert werden, die in einem Notfall Rettungskräften wichtige Informationen über den Patienten liefern. Seine Blutgruppe zum Beispiel. Außerdem soll der Chip auf lange Sicht die Eintrittskarte in eine neue Ära der Telemedizin sein, ein Zugang zu allen medizinischen Daten, die über einen Patienten existieren.

Für 2012 gelten für gesetzlich Krankenversicherte folgende Beitragsbemessungsgrenzen: Sie steigen auf 3.825 Euro Monatseinkommen oder 45.900 Euro Jahreseinkommen. Die Einkommensgrenze, ab der ein gestzlich Versicherter in eine private Versicherung wechseln kann, steigt auf 4.237,50 Euro monatlich oder 50.850 Euro Einkommen jährlich.

Berufstätige können ab 1. Januar ihre Angehörigen leichter zu Hause pflegen. Der Bundesrat ließ das Gesetz zur Familienpflegezeit passieren. Danach kann die Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Dabei erhält der Beschäftigte unverändert 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach Ablauf der Pflegephase und der vollen Rückkehr in den Beruf bekommen Beschäftigte weiter nur das reduzierte Gehalt - bis der gezahlte Vorschuss wieder abgearbeitet ist.

Lebensmittel

Bis 9. Oktober 2012 dürfen Lebensmittel noch mit der Aufschrift "für Diabetiker geeignet" beschriftet sein. Danach müssen diese Produkte aus den Regalen verschwinden. Denn nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erzielen die als "Diabetiker geeigneten" Produkte keinen positiven Effekt auf die Erkrankten und führen demnach in die Irre.