Pfandkreditunternehmen leben von Zinsen und Gebühren, die der Kreditkunde zu zahlen hat. Ihre Höhe errechnet sich ausschließlich aus dem gewährten Darlehen. Schon aus diesem Grund ist jedes Leihhaus interessiert daran, dem Kunden einen möglichst hohen Kredit zu gewähren. Vor allem in Großstädten spielt außerdem die Konkurrenzsituation eine nicht unwesentliche Rolle. Der Verpfänder wählt das Unternehmen, das ihm den höchsten Kredit für den hinterlegten Wert gewährt.

Die staatliche Pfandleiherverordnung aus dem Jahr 1961 steckt die Konditionen klar ab. So wird das Geld für die beliehene Wertsache sofort bar ausgezahlt. "Zudem muss ein Pfandschein ausgehändigt werden, auf dem der verpfändete Gegenstand exakt beschrieben wird", erklärt Wolfgang Schedl, Geschäftsführer vom Verband des Deutschen Pfandkreditgewerbes.

In der Pfandleiherordnung sind auch Zinsen und Gebühren vom Gesetzgeber festgeschrieben. Monatlich fällt ein Prozent Zinsen für den Pfandkredit an. Hinzu kommen die Gebühren für Lagerung, Schätzung und Versicherung: Bis 100 Euro Kredit liegen sie bei 2,50 Euro monatlich. Mit jedem weiteren 50-Euro-Schritt steigt die Gebühr dann um einen Euro. Für einen Kredit von 250 bis 300 Euro liegt sie bei 6,50 Euro monatlich. Bei Pfandkrediten über 300 Euro sind die Gebühren frei verhandelbar. Der Langzeitkredit ist teuer. Wer Ohrringe für 100 Euro verleiht, kommt auf einen Jahreszins von 42 Prozent. Lange Laufzeiten müssen jedoch ausgehandelt werden, denn der Pfandleiher muss die verpfändeten Gegenstände nach spätestens zehn Monaten versteigern, wenn sie nicht ausgelöst wurden. Gesetzlich ist er an eine Mindestlaufzeit von drei Monaten gebunden. Der Kunde kann das Pfand jederzeit auslösen.

Wird das Pfand nicht ausgelöst, wird es einen Monat später versteigert. Wird bei der Versteigerung nach Abzug des Darlehens, der Zinsen sowie der Gebühren und Versteigerungskosten ein Überschuss erzielt, erhält diesen der Kreditnehmer. Innerhalb von zwei Jahren kann er ihn gegen Vorlage des Personalausweises oder Pfandscheins abholen. Nach dieser Frist geht das Geld an den Staat.