Bei Kollisionen, Personenunfällen und Gewässerverschmutzung können die Schäden den Wert des Bootes übersteigen.

Hamburg. Heftiger Sturm und schwere See setzen einer Yacht so zu, dass der Großmast bricht. Ein Motorschaden lässt ein Boot auf Fels auflaufen. Ein Hafenmanöver verursacht dicke Kratzer am benachbarten Hochglanzrumpf. Dies sind Szenarien, die sich kein Skipper ausmalen mag. Sollte er aber - und sich gegen die größten Risiken versichern.

"Die wichtigste Versicherung ist die Bootshaftpflicht", sagt Jürgen Feyerabend von der Kreuzerabteilung des Deutschen Segler Verbands. Die Versicherung reguliert Schäden, die das Boot bei Dritten verursacht. "Niemand kann technische Pannen ausschließen. Oder nehmen Sie den Fall, dass ein Boot sinkt und einen Gewässerschaden verursacht." Die Versicherung sei ausgesprochen preiswert, so Feyerabend, Preis- oder Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern gebe es kaum. Boote, die nicht mit Segeln oder Motor angetrieben werden, sind zum Teil als Sportgeräte über die Privathaftpflicht mitversichert, hier lohnt sich eine Nachfrage.

"Kollisionen sind die häufigste Schadensursache, oftmals in Form von Grundberührungen", sagt Margit Bursinski vom Hamburger Yachtversicherer Pantaenius. Manche Skipper machen den Fehler, dass sie markante Untiefen als Wegepunkte in ihr Navigationsgerät eingeben - es führt sie dann zielgenau ins Verderben.

Im Gegensatz zu Deutschland ist eine Bootshaftpflichtversicherung im Ausland oft Pflicht, etwa in Belgien, den Niederlanden, Kroatien, Italien, Spanien. Hier muss der Bootsführer eine blaue Versicherungskarte parat haben. Sie gilt ein Jahr, wird zum Teil gleich mit der Prämienrechnung zugeschickt oder kann über das Internet bestellt werden. Wer die deutschen Gewässer verlassen will, sollte sich auf jeden Fall nach den jeweiligen Vorschriften des Gastlandes erkundigen, rät Feyerabend. Die DSV-Kreuzerabteilung gebe gern Auskunft ( www.kreuzer-abteilung.org ).

Eine Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Boot ab, auch solche, die durch Vandalismus, Unwetter oder Feuer entstanden sind. Jürgen Feyerabend sieht die größte Gefahr eines Totalschadens im Winterlager: "Man hört öfter von Hallenbränden. Meist gelingt es dann nicht, das Verschulden eines Verursachers nachzuweisen. Deshalb besteht die Praxis, dass die Schäden jeweils vom Kaskoversicherer der einzelnen Schiffe reguliert werden." Auch der Transport ins Winterlager sollte durch die Versicherung abgedeckt sein.

Die dritte Absicherung, die Skipperhaftpflicht, wird bei Chartertouren interessant. Zwar ist eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung in der Charter inbegriffen, doch tritt sie meist nicht oder nur begrenzt für Schäden ein, die grobfahrlässig verursacht wurden. Zudem verlangen die Charterunternehmen eine Kaution, deren Rückzahlung bei kleinen Schäden am Schiff gern gekürzt werde, sagt Margit Bursinski. Auch hier helfe eine Skipperhaftpflichtversicherung.

Meist gibt es sie im Paket, das unter anderem auch Reiserücktrittskosten abdeckt. Wer auf die Skipperhaftpflicht verzichten will, sollte sich zumindest gegen den Reiserücktritt versichern, wenn kein anderer Steuermann mitreist, rät Feyerabend: "Meist ist der gesamte Charterbetrag fällig, wenn der Skipper ausfällt und das Schiff nicht übernehmen kann."