Das Amtsgericht Potsdam hat nach vierjährigem Prozess die erste von mehreren Klagen der Bundesrepublik Deutschland auf Erhöhung von Steg- und Gewässerpachten abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch der Deutsche Segler-Verband rechnet für den Fall einer Berufung damit, dass die Entscheidung zu Gunsten des Wassersports bestätigt wird.