Berlin. Bundestagsvize Katrin Göring-Eckardt (Grüne) über die verpasste Chance, im Jahr 1990 eine deutsch-deutsche Verfassung zu beschließen.

75 Jahre Grundgesetz, das heißt auch 35 Jahre Friedliche Revolution. Beides ist ein Grund, stolz zu sein. Denn: Vor 35 Jahren begann das Neue, das Ganze: Einigkeit und Recht und Freiheit für alle. Und erst dann war es unsere Verfassung.

Dass die Westdeutschen die Wiedervereinigung vielleicht doch nicht so sehr berührt, gefreut und verändert hat, ist die eine Seite. Dass die Ostdeutschen mehrheitlich dachten, wenn alles nur ganz schnell geht, wird alles wie in der Nivea-Werbung, ist das andere.

„Ich wusste bei den Demos nicht, ob ich abends wieder sicher zu Hause sein werde – oder im Gefängnis“

Mir ging es damals ein bisschen zu schnell. Doch die Mehrheit der Deutschen wollte es anders – das zu akzeptieren, gehört zur Demokratie dazu. Gleichwohl bin ich davon überzeugt, dass nach der Wiedervereinigung ein guter Zeitpunkt gewesen wäre, einen Prozess für eine wirkliche gemeinsame Verfassung anzustoßen: mit den Erfahrungen aus Demokratieaufbau und Wirtschaftswunder, mit Gastarbeitern und der 68er-Generation. Mit den Erfahrungen der DDR-Diktatur und ihrer Überwindung, den Aufständen von 1953, der Revolution 1989. Mit der europäischen Einswerdung, die durch die Revolutionen in den Ländern Osteuropas erst möglich geworden ist. Das hätte – so meine ich – manchen Frust, vor allem aber viel Fremdbleiben verhindert.

Als 1989 mutige Menschen in der DDR die Mauer zu Fall brachten, war auch ich dabei. Ich wusste bei den Demos nicht, ob ich abends wieder sicher zu Hause sein werde – oder im Gefängnis. Doch der Kampf für Freiheit und Demokratie, für freie Wahlen: Er war erfolgreich. Dass diese Freiheitsrechte im Grundgesetz fest verankert sind, ist für viele Ostdeutsche wie mich, die wir uns in der DDR nach Freiheit sehnten, nach wie vor etwas Besonderes.

„Wir müssen das Bundesverfassungsgericht besser vor Einflussnahme schützen“

Die Freiheitsrechte waren für mich das Hauptthema der Friedlichen Revolution und der Bürgerrechtsbewegung in der DDR – und sind mein Lebensthema geblieben. Wann immer und wo immer auf der Welt sie unter Druck geraten, wie momentan etwa in Georgien, in Belarus oder in der Ukraine – das bewegt mich und ist Antrieb, sie zu schützen und zu wahren.

Die Freiheitsrechte haben aus gutem Grund einen prominenten Platz im Grundgesetz erhalten. Unsere Verfassung verbindet und bindet uns an die Unantastbarkeit der menschlichen Würde, die unzerstörbare Freiheit eines jeden, gleich welchen Vornamens, zu meinen, zu schreiben, zu sagen, sich zu versammeln, zu senden, zu empfangen.

Es braucht auch ein Grundgesetz, das vor seinen Feinden gewappnet ist, vor ebenjenen, die die Demokratie aushöhlen oder besser gleich abschaffen wollen. In Polen oder Ungarn hat man auf beängstigende Weise beobachten können, wie schnell zum Beispiel die unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit unter Druck geraten ist. Deshalb müssen auch wir unser Bundesverfassungsgericht besser vor antidemokratischer Einflussnahme schützen. Dafür muss man ran ans Grundgesetz. Dass eine Änderung unserer Verfassung aber nicht von heute auf morgen geschieht, ist gut so: Immer wieder wurde etwas am Grundgesetz geändert, aber immer als Ergebnis von öffentlichen Debatten. Das hat die Akzeptanz des Grundgesetzes gewahrt.

„Manche Fehler kann man nicht einfach nach 30 Jahren korrigieren“

Jede Demokratie ist nur so stabil wie ihre Demokraten und Demokratinnen. Wir brauchen die mutigen Demokraten und Demokratinnen: die mit dem Aachener Friedenspreis ausgezeichneten „Omas gegen Rechts“ ebenso wie Tausende auf Demos, die 20 in den kleinen Orten oder im Kiez oder auch die eine, die sich trotz Angriffen und Pöbeleien wieder aufstellen lässt für ein politisches Amt.

Das Grundgesetz erwartet von uns allen eine Haltung der Vernunft und der Empathie, des Gelingens und die Gabe, Fehler zu korrigieren. Sollten wir jetzt noch einmal darüber abstimmen? Nein, manche Fehler kann man nicht einfach nach 30 Jahren korrigieren. Aber: Mehr Beteiligungsmöglichkeiten auch zwischen den demokratischen Wahlen, Bürgerräte bei drängenden Fragen wie den Lehren aus dem Umgang mit der Pandemie werden unserer Demokratie guttun. Es gibt wahrlich Grund zu feiern, 75 und 35 Jahre, und die Zukunft der Demokratie, an der wir arbeiten.