Karlsruhe. Hanno Berger wurde für seine Rolle im Skandal um Cum-Ex-Aktiendeals verurteilt. Die Beschwerde gegen seine Haftstrafe wurde abgelehnt.

  • Hanno Berger gilt als treibende Kraft im Skandal um Cum-Ex-Deals in Deutschland
  • Dafür wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt
  • Seine Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

Steueranwalt Hanno Berger war eng in den Skandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte in Deutschland verwickelt. Als treibende Kraft wurde er vom Landgericht Bonn zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Gegen die Freiheitsstrafe wehrte sich der 72-Jährige allerdings und musste sich deshalb am Dienstag dem höchsten deutschen Gericht stellen.

Hätte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde freigegeben, hätte der Bundesgerichtshof erneut über die Revision entscheiden müssen. Eine Verfassungsbeschwerde von Berger sei allerdings nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. „Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist.“ Die Entscheidung sei unanfechtbar.

Skandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte: Was es mit den Deals auf sich hatte

Aufgrund von drei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung hatte das Landgericht Bonn Berger im Dezember 2022 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Bergers Verteidiger ging in Revision und wollte das Urteil wegen mutmaßlicher Verfahrensfehler kippen. Das Vorhaben scheiterte allerdings im Oktober vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dagegen hat Berger wiederum Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nun lag der Fall in Karlsruhe. Berger bleibt noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Bei den skandalösen Steuerdeals wurden Aktien mit und ohne Dividendenansprüche („cum“ und „ex“) zwischen Investoren hin- und hergeschoben: Ein Verwirrspiel, an dessen Ende der Fiskus Steuern erstattete, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Steuerzahler entstand ein Schaden von geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro.

Ob diese Cum-Ex-Deals illegal waren, war lange unklar. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

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