Berlin. Mit dem ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange Bezüge erhalten – dafür aber nur halb so viel. Warum es sich dennoch lohnen kann.

Das ElterngeldPlus ist eine Variation des Elterngelds. Sie ist besonders für die Elternteile spannend, die nach der Geburt teilweise weiter arbeiten möchten. Denn mit dem ElterngeldPlus können sie länger finanzielle Unterstützung erhalten als mit dem Basiselterngeld – und sogar einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus beziehen. Das sind aber nicht die einzigen Vorteile.

Zunächst gilt auch beim ElterngeldPlus derselbe Vorteil wie bei Basiselterngeld und Partnerschaftsbonus: Eltern können die drei Leistungen frei miteinander kombinieren, sodass die Unterstützung zur individuellen Situation der Familie passt.

Das ElterngeldPlus ist dabei besonders interessant für Teilzeitarbeitende, weil sie statt zwölf Monaten Basiselterngeld mit 24 Monaten ElterngeldPlus doppelt so lange Förderungen erhalten können. Mit dem Partnerschaftsbonus haben sie außerdem Anspruch auf bis zu vier zusätzliche Monate pro Elternteil. Auch Alleinerziehende können diesen Bonus bekommen.

ElterngeldPlus: Das sind die Voraussetzungen

Für das ElterngeldPlus gelten ähnliche Voraussetzungen wie für das Basiselterngeld. Die Beziehenden müssen in Deutschland leben, mit dem Kind in einem Haushalt leben und dieses nach der Geburt selbst betreuen. Außerdem dürfen sie nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten, weil sonst die Anforderung zur Teilzeitarbeit nicht erfüllt ist und der Anspruch verfällt.

Das ElterngeldPlus ist dabei besonders interessant für Teilzeitarbeitende (Symbolbild).
Das ElterngeldPlus ist dabei besonders interessant für Teilzeitarbeitende (Symbolbild). © Imago Images

Wichtig ist auch die zeitliche Grenze für das Basiselterngeld: Nach dem 14. Lebensmonat eines Kindes können Eltern nur noch ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus bekommen. Auch diese Bezüge sind zeitlich begrenzt. Maximal bis zum 32. Lebensmonat des Kindes können dessen Eltern Elterngeld beziehen.

Bei Fragen zur besten Kombination sollten sich Eltern an die Beratung der Elterngeldstelle ihres Wohnsitzes wenden oder die voraussichtliche Höhe der Beträge über den ausführlichen Elterngeldrechner mit Planer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausrechnen.

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    Wie hoch ist das ElterngeldPlus?

    Im Vergleich zum Basiselterngeld gilt die grundsätzliche Regel: Ein Monat Basiselterngeld lässt sich in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln. Das bedeutet, dass ein Elternteil doppelt so lange Bezüge erhalten kann, wenn es zum Beispiel zusätzlich in Teilzeit arbeiten möchte. Gleichzeitig entspricht die Summe der Unterstützung für einen Monat ElterngeldPlus maximal der Hälfte der Summe für einen Monat Basiselterngeld.

    Wie hoch die Unterstützung monatlich ausfällt, hängt vom Einkommen des oder der Beziehenden vor und nach der Geburt des Kindes ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Studierende und Arbeitslose erhalten die Hälfte des Mindestbetrags, den sie beim Basiselterngeld erhalten würden: 150 Euro.

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      Im Gegensatz zum Basiselterngeld wird die Leistung beim ElterngeldPlus allerdings weniger streng gekürzt, wenn die Eltern zusätzlich Geld dazuverdienen. Dadurch können Teilzeitarbeitende beim ElterngeldPlus unterm Strich sogar insgesamt mehr Elterngeld erhalten, als wenn sie nur das Basiselterngeld in Anspruch nehmen würden. Auch deswegen ist diese Option für Berufstätige besonders attraktiv. Wichtig ist allerdings: Beim ElterngeldPlus halbiert sich nicht nur das Elterngeld, sondern auch der Geschwister- und der Mehrlingsbonus.

      Lohnt sich ElterngeldPlus für Selbstständige?

      Selbstständige haben beim Elterngeld im Großen und Ganzen die gleichen Rechte wie Angestellte und können alle Variationen beziehen. Sie müssen allerdings mehr Nachweise über ihr Einkommen vorlegen und stärker berechnen, welche Kombination sich lohnt und ob sie alle Voraussetzungen einhalten.

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      Obwohl Selbstständige auch Basiselterngeld beziehen können, lohnt sich auch für sie ElterngeldPlus, wenn sie weiter arbeiten. Im Gegensatz zu Angestellten können sie sogar direkt nach der Geburt ElterngeldPlus beantragen und nicht erst ab dem dritten Lebensmonat des Kindes. Angestellte erhalten in den ersten zwei Monaten in der Regel Mutterschaftsgeld. Dies wird als zwei Monate Basiselterngeld angerechnet. In manchen Fällen können Selbstständige als freiwillig Versicherte bei ihren Krankenkassen auch Mutterschaftsgeld beantragen.

      Selbstständige müssen den Steuerbescheid vorlegen

      Zur Berechnung der Betragshöhe müssen Selbstständige den Steuerbescheid oder ihre Einkommensnachweise aus dem Jahr vor der Geburt vorlegen. Sie erhalten ihre Bezüge zunächst unter Vorbehalt, weil sich das Einkommen bei selbständiger Arbeit nicht vorausbestimmen lässt. In manchen Fällen müssen Selbstständige beispielsweise Bezüge zurückzahlen, weil sie in einem Monat mehr Einkommen hatten als erwartet.

      Bei Selbstständigen ist es außerdem besonders wichtig, dass sie Buch über ihre Arbeitsstunden führen und sichergehen, dass sie nicht über die 32 Stunden pro Woche geraten. Die zuständige Elterngeldstelle kann dazu entsprechende Nachweise anfordern.