Zeitplan Anders als bei der Bundestagswahl sind den Parteien in Bayern für die Bündnissuche enge Grenzen gesetzt: Der Landtag muss laut Landesverfassung spätestens am 22. Tag nach der Wahl zusammentreten – in diesem Fall heißt das: bis Montag, 5. November. Spätestens eine Woche danach wird der Ministerpräsident gewählt. Das heißt, dass am darauf folgenden Montag, 12. November, der neue Regierungschef feststehen muss.

    Bekommt bis zu diesem Zeitpunkt kein Kandidat die einfache Mehrheit, gibt es noch mal drei Wochen Aufschub – bis zum 3. Dezember. Sieben Wochen nach der Wahl ist nach den Regeln der bayerischen Landesverfassung dann endgültig Schluss: Wenn am 3. Dezember eine Ministerpräsidenten-Wahl nicht zustande kommt – wegen sich hinziehender Koalitionsverhandlungen oder innerparteilicher Streitereien –, muss das Parlament aufgelöst werden. Der Landtag müsste dann neu gewählt werden.