Gießen.

    Das Landgericht Gießen hat das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel bestätigt. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass Hänel gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen habe. Hänel will Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Sie war vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie gegen den Paragrafen 219a verstoßen hatte.