Berlin/Gießen. .

    Vor dem Berufungsprozess gegen die Allgemeinärztin Kristina Hänel drängt Justizministerin Katarina Barley (SPD) auf eine Neuregelung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. „Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit“, damit sachliche Information möglich sei, sagte Barley dieser Redaktion. Das zeigten die Verfahren, die wegen des Paragrafen geführt werden, erklärte Barley, unter anderem im Hinblick auf Hänel. Paragraf 219a stellt das Werben für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, nach Meinung von Kritikern aber auch die sachliche Information.

    Sie sei optimistisch, dass „noch in diesem Herbst“ eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte die Ministerin. „Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.“ Barley hat die Federführung in einer Gruppe von Kabinettsmitgliedern, die einen Kompromiss suchen

    Ausgelöst hatte den Streit in der Regierung der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Website darüber informiert, dass auch Schwangerschaftsabbrüche zu ihren Leistungen gehören. Das Amtsgericht Gießen hatte sie deswegen zu 6000 Euro Strafe verurteilt, weil es den Tatbestand der unerlaubten Werbung für Abbrüche erfüllt sah. Über Hänels Berufung wird am Freitag verhandelt.