Chemnitz.

Am Tag der Entlassung von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen ist einer der Tatverdächtigen von Chemnitz auf freien Fuß gesetzt worden. Gut drei Wochen nach der tödlichen Messerattacke auf einen 35-jährigen Deutschen habe das Amtsgericht nach einem Haftprüfungstermin den Haftbefehl gegen den 22-jährigen Iraker aufgehoben, teilte die Staatsanwaltschaft in der sächsischen Stadt mit. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen bestehe kein dringender Tatverdacht. Es werde aber weiter gegen den Mann ermittelt.

Die Tat von Chemnitz und die folgenden Krawalle hatten zu einer Regierungskrise geführt, nachdem Maaßen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) widersprochen hatte, die gesagt hatte, es habe „Hetzjagden“ in Chemnitz gegeben.

Der zweite Tatverdächtige von Chemnitz bleibt dagegen in Untersuchungshaft. Gegen den 23-jährigen Syrer bestehe weiter dringender Tatverdacht. Die Umstände, die den Erlass eines Haftbefehls wegen gemeinschaftlichen Totschlags begründeten, hätten sich im Lauf der Ermittlungen gegen den Mann noch weiter verdichtet. Zeugen hätten den Syrer als denjenigen Täter erkannt, der ein Messer mit sich geführt habe.

Der Rechtsanwalt des aus der Untersuchungshaft entlassenen 22-jährigen Irakers betonte, es sei „ein Fantasiegebilde der Staatsanwaltschaft“, dass sein Mandant einer der Mittäter gewesen sein könnte. Die Polizei habe zwar ein Messer mit Blutanhaftungen der Opfer gefunden, sagte Anwalt Ulrich Dost-Roxin. „Aber Fingerabdrücke meines Mandanten befanden sich daran nicht.“ Der aus der Untersuchungshaft Entlassene bekommt nach Angaben von Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) keinen besonderen Polizeischutz. Dost-Roxin sagte dagegen, dass die Staatsanwaltschaft auf Anregung der Verteidigung Sicherheitsmaßnahmen ergriffen habe. „Die halte ich für verhältnismäßig und für gut“, sagte der Anwalt.

Am 26. August waren am Rande des Chemnitzer Stadtfestes ein 35 Jahre alter Deutscher niedergestochen und zwei weitere Männer durch Messerstiche zum Teil schwer verletzt worden. Als dringend tatverdächtig gilt neben dem Syrer ein weiterer 22-jähriger Iraker, der per Haftbefehl gesucht wird. Nach ihm wird international gefahndet.

Die gewaltsame Tod des 35-jährigen Deutschen hatte zu einer Reihe ausländerfeindlicher Proteste und Aufmärsche rechter Gruppierungen geführt. Gegen mehrere Personen laufen Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.