Berlin.

Die Bundesregierung will mit einem steuerlichen Sonderbonus dafür sorgen, dass private Investoren mehr bezahlbare neue Mietwohnungen schaffen. Dafür gewährt der Bund zusätzlich zur normalen Abschreibung für vier Jahre eine Sonderabschreibung von jährlich fünf Prozent. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Er soll am Mittwoch vom Bundeskabinett und damit rechtzeitig vor dem „Wohnungsbaugipfel“ beschlossen werden.

Am 21. September treffen sich Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Mieterbund, die Gewerkschaften und die Bauwirtschaft in Berlin. Die Steuerförderung ist Teil der „Wohnraumoffensive“ der Koalition aus CDU, CSU und SPD. Damit sollen in den nächsten Jahren 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime zusätzlich gebaut werden, um die angespannte Lage für Mieter zu lindern.

Vor allem Bürger mit geringen oder mittlerem Einkommen werden häufig durch steigende Mieten aus ihren Wohnungen verdrängt.

Wer den Steuerbonus erhalten will, muss nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 einen Bauantrag (Bauanzeige) für eine neue Wohnung stellen, die langfristig vermietet werden muss. „Die begünstigten Wohnungen müssen mindestens zehn Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen“, heißt es. Die vermietete Wohnung muss mindestens 23 Quadratmeter groß sein.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Wohnungen, deren Kauf- und Baukosten mehr als 3000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Mit dieser Grenze soll verhindert werden, dass Investoren beim Bau von teuren Mietwohnungen auch noch steuerlich belohnt würden: „Mietwohnungen mit hohem Standard (Luxusausstattung) bedürfen keiner staatlichen Förderung und werden somit vollständig von der Förderung ausgeschlossen.“ Stattdessen sollen vor allem private Investoren einen Anreiz erhalten, Mietwohnungen „im unteren und mittleren Mietpreissegment“ zu bauen. Zusammen mit der bei Mietwohngebäuden üblichen Abschreibung für Abnutzung (AfA), die in der Regel bei jährlich zwei Prozent liegt, können mit der Sonderabschreibung innerhalb des Abschreibungszeitraums insgesamt bis zu 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Das gilt aber nicht für Ferienwohnungen. Zuletzt wurde im Gesetz noch geändert, dass Bauherren parallel zur Sonderabschreibung nun doch auch Fördermittel der Staatsbank KfW erhalten dürfen.

Die Einnahmeausfälle für Bund, Länder und Gemeinden werden bei voller Jahreswirkung auf 235 Millionen Euro geschätzt. Die Sonderabschreibung wird 2026 auslaufen. Das soll den Investoren Druck machen, bis spätestens 2023 Mietwohnungen fertigzustellen, um den vierjährigen Steuerbonus noch komplett mitnehmen zu können.