Berlin.

Bürger können das neue Baukindergeld ab dem 18. September bei der KfW-Bankengruppe beantragen. Das teilte das Bundesinnenministerium mit. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind.