Berlin .

Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem Vergeltungsschlag für einen möglichen Giftgasangriff in Syrien würde nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen. Im Verteidigungsministerium wird eine Beteiligung an einem solchen Vergeltungsschlag geprüft. Im April hat sich Deutschland nach einem Giftgasangriff nicht an den westlichen Gegenschlägen beteiligt.