Berlin.

Der Generalbundesanwalt hat seit 2013 Ermittlungsverfahren gegen 24 Rückkehrer aus dem Gebiet der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) im Irak oder in Syrien eröffnet. In drei Fällen sei ihre Rückkehr nach Deutschland von deutschen Behörden begleitet worden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag. In zwölf Fällen hat der Generalbundesanwalt Anklage erhoben.