Berlin.

Im Geburtenregister soll es künftig neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option geben. Das Kabinett brachte einen Gesetzentwurf zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben auf den Weg. Demnach bekommen intersexuelle Menschen die Möglichkeit, als Geschlecht „divers“ eintragen zu lassen. Bislang gab es lediglich die Möglichkeit, die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe einzutragen. Dies wird auch weiterhin möglich sein.