Berlin. Durchsuchung von Handys und Computern sei gravierender als die Wohnraumüberwachung

    Die FDP will beim Bundesverfassungsgericht gegen „Staatstrojaner“ klagen. Die Überwachung von Computern und Smartphones sei „ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte“, sagte Fraktionsmanager Marco Buschmann dieser Zeitung. Er beklagte, „die Große Koalition hat es nicht vermocht, mit ihrer Regelung der Online-Durchsuchung die Grenzen der Verfassung einzuhalten. Vielmehr hat sie sie bewusst überschritten“. Offen ist, wer nach Karlsruhe ziehen wird, Buschmann selbst oder Parteichef Christian Lindner.

    Bestärkt fühlt sich die FDP durch ein 150 Seiten langes Gutachten des Kölner Rechtsgelehrten Nikolaos Gazeas. „Der nächste Schritt ist eine Verfassungsbeschwerde, die wir als Freie Demokraten jetzt in Angriff nehmen“, kündigte Buschmann an. Laut Gutachten geht der Eingriff in das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bei der Online-Durchsuchung noch tiefer als bei der Wohnraumüberwachung. Der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch das Bundeskriminalamt sei unverhältnismäßig und zu unbestimmt. Die FDP erwartet, dass das Karlsruher Verfassungsgericht die bisherigen rechtsstaatlichen Vorgaben anpassen wird. Seit seiner letzten Entscheidung aus dem Jahr 2008 habe sich das Nutzerverhalten der Bürger „essenziell verändert“, so Gutachter Gazeaas. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung 2007 war beispielsweise das iPhone in Deutschland noch nicht eingeführt. Am Montag hatte bereits eine Gruppe um die Journalisten Can Dündar und Hajo Seppelt sowie den Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz eine Beschwerde in Karlsruhe angekündigt.