Berlin.

Europaweit ist die allgemeine Wehrpflicht ein Auslaufmodell. Die meisten Staaten wie Frankreich, Belgien, Polen, Italien, Portugal, die Niederlande oder Großbritannien vertrauen bei der Landesverteidigung und bei internationalen Einsätzen auf Berufsarmeen.

Unsere nördlichen Nachbarn in Dänemark halten aber noch an der Wehrpflicht fest. Das Gesetz bestimmt: „Jeder dänische Mann ist der Wehrpflicht unterworfen.“ Sie ist jedoch seit Juni 2010 praktisch außer Kraft, da es so viele Freiwillige gibt, dass niemand unfreiwillig dienen muss. Wer aus Gewissensgründen den Wehrdienst ablehnt, kann einen Antrag zur Wehrdienstverweigerung stellen. Es existiert keine Wehrpflicht für Frauen. Für die Landesverteidigung gibt es neben der Armee die Hjemmeværnet (Heimwehr).

In Österreich wurde nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Staatsvertrag 1955 das Bundesheer wieder nach den Kriterien der allgemeinen Wehrpflicht installiert. Die Dauer betrug damals neun Monate und wurde unter der Regierung Bruno Kreisky 1971 auf acht Monate reduziert. Vier Jahre später, 1975 wurde dann ein Wehrersatzdienst ebenfalls mit acht Monaten beschlossen. Dieser Zivildienst wurde dann im Lauf der Jahre auf zwölf Monate ausgedehnt. 2006 gab es dann Verkürzungen sowohl im Bereich des Wehrdienstes von neun auf sechs Monate als auch beim Zivildienst von zwölf auf neun Monate. Etwa ein Drittel aller Männer leistet zurzeit seinen Staatsdienst im Zivildienst ab.

In Norwegen besteht eine Wehrdienstpflicht für alle Männer ab 19 Jahren, die Dienstzeit beträgt zurzeit zwölf Monate. Seit 2016 ist Norwegen das erste NATO-Mitglied und das erste europäische Land, in dem die Wehrpflicht für beide Geschlechter gilt. Die Streitkräfte führten im November 2013 einen Meatless Monday (fleischlosen Montag) ein, an dem nur fleischfreie Truppenverpflegung ausgegeben wird. In den Presseerklärungen wird betont, dass die Maßnahme nicht der Geldeinsparung, sondern dem „Kampf gegen den Klimawandel“ dient.

In der Schweiz ist die allgemeine Wehrpflicht seit 1848 in der Verfassung verankert. In Artikel 59 Absatz 1 heißt es: „Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.“ Nicht nur einmal wurde über die Abschaffung der Wehrpflicht debattiert. Dieses Ansinnen blieb bei Volksabstimmungen stets chancenlos, so letztmals 2013 mit über 73 Prozent Nein-Stimmen.

Wehrpflicht besteht außerdem noch in Estland, Finnland Griechenland, Moldawien, Russland, Weißrussland, der Ukraine und auf Zypern.