Gelsenkirchen.

Im Streit über die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das bisher nur angedrohte Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängt. Zugleich drohte es ein weiteres Zwangsgeld in gleicher Höhe an. Das Gericht warf der Stadt vor, sie habe weiterhin nicht ausreichend geprüft, ob Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden könne.