Karlsruhe .

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Menschen den Rücken, die sich im komplizierten Geflecht der Sozialleistungen nicht zurechtfinden. Die Mitarbeiter bei den verschiedenen Trägern hätten eine besondere Beratungs- und Betreuungspflicht, die auch über den eigenen Bereich hinausgehen könne, so der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall war einem Schwerbehinderten eine volle Erwerbsminderungsrente entgangen, weil seine Mutter als Betreuerin stattdessen beim Landratsamt in Meißen Leistungen der Grundsicherung beantragt hatte.