Berlin. Richter äußert den Verdacht, dass Beamte einen Mord in Kauf nahmen, um einen Rockerboss zu fassen

    Auf der Berliner Polizei lastet derzeit ein ungeheurer Verdacht. Im Raum steht der Vorwurf, Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) hätten einen Mord in Kauf genommen, um anschließend gegen die Täter vorgehen zu können. Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, vor der seit knapp vier Jahren der Rockermord in einem Wettbüro verhandelt wird, habe diese Möglichkeit am Freitag geäußert, sagte Gerichtssprecher Raphael Neef der „Berliner Morgenpost“ und bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung.

    In dem Prozess geht es um den Mord an einem damals 22-Jährigen, der am 10. Januar 2014 in dem Wettbüro kaltblütig niedergeschossen wurde. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Racheakt der Rockergruppe „Hells Angels“ aus, der zehn der elf Angeklagten angehören, darunter Rockerboss Kadir P. Ermittler der Fachdienststelle Organisierte Kriminalität (OK) im LKA sollen nach derzeitigem Kenntnisstand bereits seit Oktober 2013 von einer drohenden Gefahr für das spätere Opfer gewusst haben, wobei bislang unklar blieb, wie konkret die Hinweise auf einen geplanten Mord waren.

    Anklage wegen Totschlags durch Unterlassen droht

    Erstaunlich offen und deutlich äußerte der Vorsitzende Richter Thomas Groß jetzt den dringenden Verdacht, die Beamten hätten „bewusst und unter billigender Inkaufnahme der Tötung zwingend gebotene polizeiliche Schutzmaßnahmen“ unterlassen, um die potenziellen Tatbeteiligten strafrechtlich verfolgen zu können. Die Vorwürfe gegen die OK-Ermittler sind nicht neu, ihre aktuelle richterliche Einschätzung allerdings schon. Im November vergangenen Jahres hatte Groß noch von einer möglicherweise fehlerhaften Bewertung der Gefahr für das spätere Opfer gesprochen. Im Falle einer strafrechtlichen Relevanz käme wohl eher Fahrlässigkeit der Beamten in Betracht.

    Inzwischen geht es allerdings nicht mehr um Fahrlässigkeit, sondern um „bedingten Vorsatz“ und ein im Raum stehendes Kapitalverbrechen. Sollte sich der Verdacht gegen die Beamten bestätigen, droht ihnen im Fall einer Anklage eine Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassung, Mindeststrafe fünf Jahre, wenn kein minderschwerer Fall vorliegt. Über die Einleitung eines Verfahrens gegen die betroffenen Beamten entscheidet jetzt die Berliner Staatsanwaltschaft.

    „Die Schwere der Vorwürfe des Gerichts hat uns als Polizei Berlin schwer getroffen“, sagte Behördensprecher Thomas Neuendorf. Damit sprach er aus, was viele Mitarbeiter der Behörde denken. Beamte aus allen Bereichen der Polizei sprachen nach Bekanntwerden der richterlichen Einschätzung von einem „verheerenden Eindruck in der Öffentlichkeit“.