Düsseldorf/Tunis. Abschiebung des Gefährders nach Tunesien schlägt hohe politische Wellen

    Nach der möglicherweise rechtswidrigen Abschiebung des Gefährders Sami A. warnt Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vor einem Schaden für den Rechtsstaat. „Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten“, sagte sie am Sonntag. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung des als Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden bekannt gewordenen Sami A. nach Tunesien am Freitag für „grob rechtswidrig“ erklärt. Es verlangte, ihn „unverzüglich“ nach Deutschland zurückzuholen. Allerdings will die tunesische Justiz ihn zumindest vorerst für eigene Ermittlungen im Land behalten.

    Noch am Donnerstagabend hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass Sami A. weiterhin nicht abgeschoben werden dürfe, weil nicht auszuschließen sei, dass ihm in Tunesien Folter drohe. Diese Entscheidung ging jedoch erst am Freitagmorgen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Zu diesem Zeitpunkt saß Sami A. schon begleitet von Bundespolizisten in einer Chartermaschine, die ihn nach Tunesien brachte.

    Grünen-Chef Robert Habeck warnte vor einer Beschädigung des Rechtsstaats. „Vor allem ist zu klären, ob Innenminister Horst Seehofer versucht hat, Recht zu beugen und die Gerichtsentscheidung umgehen zu lassen“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Dagegen sagte die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, der Fall zeige in erschreckender Weise auf, „wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt haben“. Die FDP-Politikerin Linda Teuteberg kritisierte den Rechtsstreit als „ein Stück aus dem Tollhaus“. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sei selbstverständlich zu respektieren, sagte sie. „Allerdings muss es in Deutschland möglich sein, Gefährder in ihr Herkunftsland abzuschieben.“