Madrid/Schleswig.

Eine Entscheidung im Auslieferungsstreit um den katalanischen Separatistenchef Carles Puigdemont, der sich seit Ende März in Deutschland befindet, steht fest: Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) verkündete am Donnerstag, dass eine Überstellung Puigdemonts an Spanien zulässig sei, schränkte jedoch die Auslieferungsgründe ein.

Das Oberste Gericht Spaniens will die Auslieferung jedoch offenbar nicht akzeptieren, berichtet die Zeitung „El Mundo“. Der zuständige Richter Pablo Llarena habe sich für eine Rücknahme des europäischen Haftbefehls gegen Puigdemont entschieden. Ein möglicher Grund könnte sein: Eine Auslieferung Puigdemonts und eine Anklage wegen Veruntreuung könnte eine paradoxe Situation für die spanische Justiz schaffen. Weiteren Separatisten, die bereits in U-Haft sitzen, soll bald der Prozess wegen des schweren Vorwurfs der Rebellion gemacht werden. Der Separatistenchef müsste sich hingegen nur wegen Untreue verantworten. Im Falle einer Verurteilung hätte er eine geringere Strafe zu erwarten als die anderen Angeklagten – womit sich die Flucht ins Ausland für ihn rechtlich ausgezahlt hätte.

Der I. Strafsenat in Schleswig hatte zuvor verfügt, dass aufgrund der deutschen Rechtslage nur eine Übergabe an Spanien wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder möglich ist. Dafür drohen dort in schweren Fällen bis zu zwölf Jahre Haft.

Eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion sei nicht möglich, weil der im deutschen Recht mit diesem Vorwurf vergleichbare Straftatbestand des Hochverrats nicht erfüllt sei. „Die in Betracht kommende deutsche Strafvorschrift des Hochverrats gemäß § 81 StGB gehe von einem Gewaltniveau aus, das durch die in Spanien erfolgten Auseinandersetzungen nicht erreicht worden sei“, befanden die Richter. Für Rebellion liegt die spanische Höchststrafe bei 30 Jahren. Auch eine Auslieferung wegen Landfriedensbruchs sei aufgrund der deutschen Rechtsnormen nicht möglich.

Puigdemont soll mehrere Millionen Euro Staatsgelder für das illegale Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober 2017 ausgegeben haben. Das Referendum war vom spanischen Verfassungsgericht verboten worden, weil Spaniens Grundgesetz die Abspaltung eines Territoriums nicht vorsieht. Entsprechend wird die Ausgabe von Steuern für den illegalen Volksentscheid als Veruntreuung bewertet.

Puigdemont zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung, ihn nur wegen Untreue, nicht aber wegen Rebellion an Spanien ausliefern zu wollen. „Damit ist die Hauptlüge des Staates ausgelöscht. Die deutsche Justiz bestreitet, dass es sich beim Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober um Rebellion gehandelt hat“, twitterte der 55-Jährige. Doch die OLG-Entscheidung ist möglicherweise noch nicht das letzte Wort. Spaniens Oberstes Gericht könnte vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen lassen, ob die deutschen Richter das Auslieferungsrecht korrekt angewendet haben.

Puigdemont war im März in Schleswig-Holstein auf der Grundlage eines von Spanien ausgestellten EU-Haftbefehls festgenommen worden. Das OLG sah keine Fluchtgefahr, er wurde bis zur Entscheidung über Spaniens Auslieferungsgesuch auf freien Fuß gesetzt. Er hielt sich in Berlin und Hamburg auf. Auch nach dem Auslieferungsbeschluss darf er vorerst in Freiheit bleiben.