Beate Zschäpe (43) sollte nach dem Plädoyer der Anklage zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt werden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an allen NSU-Verbrechen vor. Zschäpe will von den Morden und Anschlägen ihrer beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich 2011 gemeinsam umbrachten, erst im Nachhinein erfahren haben. Gestanden hat sie dagegen, 2011 die Wohnung des Trios in Brand gesteckt zu haben. Sie sitzt seit 2011 in U-Haft. Ihre Vertrauensanwälte fordern eine Haftstrafe von unter zehn Jahren.

Ralf Wohlleben (43) sitzt ebenfalls in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft dem ehemaligen NPD-Funktionär vor, die Mordwaffe organisiert zu haben – und er habe gewusst, wofür Mundlos und Böhnhardt sie benutzen wollten. Wohlleben bestreitet das. Die Anklage hat zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen gefordert.

Carsten S. (38) ist als Überbringer der Waffe ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen angeklagt. Kurz nach dem Auffliegen des NSU wurde er festgenommen und gestand. Bundesanwalt Herbert Diemer hat für S. eine Jugendstrafe von drei Jahren gefordert. Die Verteidiger fordern einen Freispruch. S. befindet sich auf freiem Fuß.

Andre E. (38) hat nach Aussage von Zschäpe bis zum Schluss Kontakt zu dem Trio gehalten. E. half Zschäpe bei ihrer Flucht. Im Prozess schwieg er konsequent. Die Bundesanwaltschaft hat zwölf Jahre Haft für E. gefordert, unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Nach dem Plädoyer Mitte September erließ das Gericht Haftbefehl gegen E., der zuvor auf freiem Fuß war.

Holger G. (44), auf freiem Fuß, hat zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und ihm mit falschen Papieren geholfen zu haben. Die Bundesanwaltschaft fordert daher fünf Jahre Haft.