Karlsruhe.

    Verbeamtete Lehrer dürfen auch in Zukunft nicht streiken. Eine Lockerung des Streikverbots komme nicht infrage, weil es an den Grundfesten des Berufsbeamtentums rüttle, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter die Beschwerden von vier Lehrern zurück. Die Kläger hatten in ihrer Dienstzeit bei Streiks mitgemacht und Disziplinarstrafen kassiert.