Berlin.

Weil sie sich in ihrer Meinungsfreiheit beeinträchtigt sehen, haben die FDP-Politiker Manuel Höferlin und Jimmy Schulz Klage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingereicht. Das Verwaltungsgericht Köln solle die Verfassungsmäßigkeit der seit Jahresbeginn geltenden Regelung prüfen, erklärten die Bundestagsabgeordneten und Digital-Experten am Montag in Berlin. Ziel der Klage sei, dass das Kölner Gericht mit seiner Entscheidung eine Vorlage liefert, mit der die Kläger sich an das Bundesverfassungsgericht wenden können.

Nach Ansicht der Politiker verstößt das NetzDG in mehrerer Hinsicht gegen das Grundgesetz. So sei etwa der Bund für Medien überhaupt nicht zuständig, sondern die Länder. Zudem verstoße das Gesetz gegen die Meinungs- und Medienfreiheiten. So könnten Anbieter sozialer Netzwerke Inhalte auch ohne eingehende Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit im Zweifel löschen.

Das NetzDG verpflichtet die Betreiber großer Onlineplattformen wie Facebook, Twitter oder Youtube, Beiträge zu entfernen, die gegen ausgewählte Strafrechtsparagrafen wie Volksverhetzung oder Beleidigung verstoßen. Von Nutzern gemeldete Beiträge mit „offensichtlich rechtswidrigem“ Inhalt müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden. Für „rechtswidrige“ Inhalte gilt eine Frist von sieben Tagen.